Großvater und Enkel beim Schachspielen

Betriebliche Altersversorgung im Wandel

Regulatorische Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung verschärfen sich

Wirtschaftliche und regulatorische Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung (BAV) verschärfen sich u.a. in Bezug auf die Kapitalanlage, die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen, steigende rechtliche sowie regulatorische Anforderungen und nicht zuletzt eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen.

Gleichzeitig gelingt es vielen Unternehmen nicht, Defizite in den administrativen Prozessen der Versorgungssysteme und grundlegende (weitere) rechtliche Risiken nachhaltig zu lösen. In der Folge werden die Pensionsverpflichtungen für sie zu einem wachsenden Risiko. Eine Reifegradbestimmung bringt eine mehrdimensionale Analyse des Status quo der Versorgungslandschaft des Unternehmens. Durch risikobewusste Betrachtung der BAV unter zielgerichteter Befassung mit den entscheidenden Fragestellungen werden der bestehende Handlungsbedarf und die jeweiligen Ansatzpunkte für grundlegende Weichenstellungen zur Absicherung aufgedeckt.

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bilden zusammen mit der privaten Vorsorge den Ausgleich für das sinkende staatliche Rentenniveau. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rechnet für das Jahr 2021 mit Leistungen der Arbeitgeber zur BAV in Höhe von 27,9 Mrd. Euro, davon entfallen allein auf die Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds 21 Mrd. Euro. Hinzukommen arbeitnehmerfinanzierte Versorgungszusagen im Wege der Entgeltumwandlung, auf deren Durchführung die Arbeitnehmer aus § 1a BetrAVG (bis 4% BBG) einen zwingenden Anspruch haben. Flankiert werden diese Einbringungen – zukünftig nach Ablauf der Übergangsfrist ebenfalls zwingend – durch Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von 15%.

Zudem spielt die BAV aus Arbeitgebersicht heute eine zunehmend große Rolle als wichtigen Baustein der Personalpolitik.

 

Neue Versorgungszusagen werden deshalb trotz hoher Komplexität der BAV und Langjährigkeit der Pensionsverpflichtungen auch heute noch zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität geschlossen. Hier bietet die BAV großes Potential, das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Angestelltem zu stärken und mit erhöhter Loyalität zu belohnen.

Dennoch kann kaum ein Unternehmen einen adäquaten Stab spezialisierter Experten vorhalten, um beispielsweise Strategien zu entwickeln für die Gestaltung von Versorgungswerken oder auch die rechtssichere Harmonisierung bzw. Optimierungen, wie beispielsweise die bedarfsgerechte Auslagerung der Pensionsverpflichtungen durch Wechsel des Durchführungsweges. Das vielfältige Anforderungsspektrum stellt Unternehmen vor schwierige Aufgaben, denn die BAV ist trotz der Reform durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zum Jahr 2018 nicht einfacher geworden. Es steigt die Unsicherheit der Unternehmen darüber, welche Konzepte für sie und ihre Mitarbeiter geeignet und wirtschaftlich und langfristig umsetzbar sind und welche Regeln dabei beachtet werden müssen.

Die BAV in Deutschland ist deshalb komplex, weil sie quasi mehrdimensional funktioniert und viele Rechtsbereiche durchdringt. Aus unserer Sicht muss daher ein ganzheitlicher Ansatz mit Pensions-Expertenwissen aus allen Bereichen verfolgt werden: Law, Deal Advisory, Consulting, Tax und Audit greifen ineinander, um die Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Arbeitgeber haben bisher zumeist ihre BAV zu lange vernachlässigt und den Schwerpunkt des Handels allenfalls ad hoc auf bilanzielle Implikationen, bestenfalls auf die inhaltliche Ausgestaltung gelegt. Defizite in den administrativen Prozessen der Versorgungssysteme und (weitere) rechtliche Risiken sind dabei oft unbearbeitet geblieben. Typische Schwierigkeiten ergeben sich z.B. dadurch, dass das Wissensmanagement und die Kommunikation mit Mitarbeitern zur BAV zumeist suboptimal ist:

– Wissen über die BAV-Landschaft des Unternehmens wird weitgehend dezentral vorgehalten

– Inhaltliche Rahmenparameter für die Durchführung der BAV sind oft nur unzureichend dokumentiert

– Trotz langfristiger Verpflichtungen existieren oft keine Prozesse, das maßgeblichen BAV-Wissens innerhalb des Unternehmens und seiner Einheiten sicher zu stellen.

Die daraus entstehenden Mängel in den Versorgungssystemen selbst, sowie in deren Administration, ziehen erheblichen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand sowie die Unzufriedenheit aller beteiligten Parteien nach sich. Als Konsequenz wird das Potenzial der BAV als Instrument der Personalgewinnung und Personalbindung trotz zunächst guter Absichten nicht genutzt. Es kommt zu an sich vermeidbaren Rechtsstreitigkeiten.

Doch gerade diese typischen Herausforderungen können durch Effizienzmaßnahmen zur Verbesserung der Abläufe, und das Schließen von Lücken in der Administration angegangen werden. „Remember BAV!“ heißt unser Aufruf und unsere Empfehlung. Bereits eine Reifegradbestimmung gibt einen Überblick über die wesentlichen Einflussfaktoren und bildet eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung und Verbesserung der BAV. Mit dem KPMG Pensions Maturity Assessment lässt sich transparent und effektiv der Status quo Ihrer bestehenden Versorgungssysteme und deren Durchführung bewerten. Schwächen und Lücken werden sichtbar – und zwar in Bezug auf Ihr Unternehmen ebenso wie im Vergleich zu anderen Unternehmen – und können gezielt angegangen werden.