Du hast nach Steuertipp gesucht – KPMG Klardenker https://klardenker.kpmg.de/ Klardenker - der Blog zu aktuellen Wirtschaftsthemen, die Unternehmen bewegen Fri, 29 Aug 2025 07:46:39 +0000 de hourly 1 https://klardenker.kpmg.de/wp-content/uploads/2016/04/cropped-app-icon_512x512-32x32.png Du hast nach Steuertipp gesucht – KPMG Klardenker https://klardenker.kpmg.de/ 32 32 Unsere Steuertipps auf einen Blick https://klardenker.kpmg.de/unsere-steuertipps-auf-einen-blick/ Tue, 14 Jun 2022 13:02:55 +0000 Bitcoins, Erbschaften, Sachleistungen – was bedeutet das für die Steuererklärung?

In regelmäßigen Abständen veröffentlichen wir an dieser Stelle auch Steuertipps unserer Expert:innen. Das Spektrum reicht dabei von Erbschaftsangelegenheit über Sachleistungen wie Geschenkkörbe bis hin zu Anlagen in Kryptowährungen. Bislang sind rund 20 Steuertipps erschienen. Wir geben Ihnen einen Überblick: Gewinne mit Bitcoin sind steuerpflichtig. Das könnte sich durch ein neues Gesetz ändern. Unser Experte Andreas Patzner erklärt, was Steuerpflichtige, die in Bitcoins investiert haben, beachten sollten. Eigenheime können erbschaftsteuerfrei auf Eheleute oder Lebenspartner:innen übertragen werden. Bei der Übertragung an Kinder können bis zu 200 Quadratmeter begünstigt werden. Jürgen Lindauer, Director Tax, erläutert die nötigen Schritte. In einem weiteren Beitrag erklärt Andreas Patzner, dass die meisten Zinszahlungen unter das zu versteuernde Einkommen fallen – dies gilt zum Beispiel auch für Verzugs- oder Prozesszinsen. Dieser Text dürfte Sie vor allem dann interessieren, wenn Sie ein Grundstück geerbt haben oder ein Erbe bevorsteht: Partner Jürgen Voigt beschreibt, wie Nachlassverbindlichkeiten steuerlich behandelt werden. Immobilienbesitzer erfahren im Text von Jürgen Lindauer, was beachtet werden sollte, wenn eine Wohnung unter Ortsniveau vermietet werden soll. Außerdem erfahren Sie in unseren Steuertipps, wie es sich in der Steuererklärung bemerkbar macht, wenn der Firmenwagen in der Garage bleibt. Und unsere Fachleute erläutern, wie Kosten für die Renovierung eines Mietshauses...

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Steuertipp: Vorsicht bei Verzugszinsen https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-vorsicht-bei-verzugszinsen/ Mon, 07 Mar 2022 14:17:38 +0000 Auch gesetzlich vorgesehene Zinszahlungen können einkommensteuerpflichtig sein.

Zinsen sind einkommensteuerpflichtig. Dies gilt nicht nur für im Vorhinein vereinbarte Zinserträge, etwa aus Spareinlagen, sondern auch für gesetzlich vorgesehene Zinsen. Dazu zählen zum Beispiel Verzugs- oder Prozesszinsen. Das hat der Bundesfinanzhof mit dem Beschluss vom 17. Mai 2021 (Aktenzeichen VIII B 88/20) zum Thema Prozesszinsen klargestellt, also bei Zinsen, die ein Gericht auf den zugesprochenen Betrag für die Verfahrensdauer festsetzt. Die Zahlungen stellen demnach zu versteuernde Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Zu Unrecht erhobene Kontoführungsgebühren betroffen Dies ist besonders praxisrelevant, weil viele Banken aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) ihren Kundinnen und Kunden zu Unrecht einbehaltene Kontoführungsgebühren nebst Zinsen zurückzahlen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sollen diese Zinsen fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz betragen (BGH-Urteile vom 12. Mai 1998 [Aktenzeichen XI ZR 79/97] sowie vom 7. Juni 2011 [XI ZR 212/10]). Bereits in der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung dazu tendiert, solche Zinsen auf rückerstattete Bankgebühren als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte der Bankkund:innen anzusehen (BMF-Schreiben vom 27. Mai 2015, IV C 1-S 2210/15/10001 zu Zinsen auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren). Der oben genannte Beschluss des Bundesfinanzhofs dürfte eine Bestätigung dieser Linie sein. Bereits entrichtete Abgeltungsteuern im Blick haben Bankkunden, bei denen in den vergangenen Jahren Kontoführungsgebühren...

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Steuertipp: Dienstjubiläum absetzen https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-dienstjubilaeum-absetzen/ Mon, 25 Jul 2022 07:08:24 +0000 Steuerliche Relevanz der Jubiläumsfeier: Das sind die Voraussetzungen.

Wenn Arbeitnehmende, Verbeamtete oder Selbstständige vor dem Jahr 2016 Arbeitskolleginnen und -kollegen zum Dienstjubiläum eingeladen haben, konnten sie die aufgewendeten Kosten im Regelfall nicht in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. In einer immer noch gültigen Entscheidung aus dem Jahr 2016 hat der Bundesfinanzhof (BFH – VI R 24/15) jedoch zugunsten eines Finanzbeamten entschieden, der zur Feier seines Dienstjubiläums eingeladen hatte. Dienstjubiläum als berufsbezogenes Ereignis Nach Ansicht des BFH ist ein Dienstjubiläum ein berufsbezogener Anlass, da die Jubilarin bzw. der Jubilar für die langjährige, treue Pflichterfüllung gegenüber dem Unternehmen geehrt wird. Da die Würdigung der geleisteten Dienste im Vordergrund steht, ist das Dienstjubiläum Teil der beruflichen Tätigkeit. Voraussetzungen für ein steuerlich relevantes Jubiläum Die vom BFH im Hinblick auf einen (Finanz-) Beamten getroffenen Feststellungen lassen sich auch auf Arbeitnehmende und Selbstständige in der Privatwirtschaft übertragen, wenn die vom BFH geforderten Voraussetzungen berücksichtigt werden: Das Jubiläum sollte in den Räumlichkeiten der Firma gefeiert werden, sich im Hinblick auf den Aufwand im üblichen Rahmen halten und der/die Jubilar:in sollte als Gastgeber:in auftreten und über die Gästeliste bestimmen. Die Auswahl der Gäste ist entscheidend Da auch im Berufsleben Freundschaften zwischen Kolleginnen und Kollegen bestehen und insoweit eine private Veranlassung der Feier die berufliche...

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Steuertipp: Bitcoin steuerfrei https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-bitcoin-steuerfrei/ Fri, 03 Jun 2022 06:00:08 +0000 Gewinne mit Bitcoin sind steuerpflichtig. Das könnte sich durch ein Urteil ändern.

Gewinne aus Kryptowährungen waren bisher steuerpflichtig, auch wenn das ein Kläger am Finanzgericht Köln anders sieht. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei Kryptowährungen per Definition nicht um „Wirtschaftsgüter“. Außerdem würde die Besteuerung diejenigen benachteiligen, die so ehrlich sind, ihre Kryptogewinne ordnungsgemäß zu erklären (strukturelles Vollzugsdefizit). Mit Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) hat das Finanzgericht Köln die Klage zwar abgewiesen, eine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) jedoch zugelassen. Wenn sich dieser der Argumentation des Steuerpflichtigen anschließen sollte, hätte das enorme Konsequenzen für alle Steuerbescheide vergangener und zukünftiger Jahre, in denen Kryptowährungen eine Rolle spielen. Steuerbescheide nur vorläufig erlassen und notfalls Einspruch einlegen Die Steuer auf Veräußerungsgewinne mit Kryptowährungen innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von einem Jahr wäre zu Unrecht festgesetzt worden. Betroffene Steuerpflichtige sollten ihr Finanzamt auf das laufende Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az IX R 3/22) hinweisen und darauf achten, dass das Finanzamt den Steuerbescheid insoweit nur vorläufig erlässt. Gewinne mit Kryptoderivaten und Kryptotermingeschäften auf dem Prüfstand Fraglich ist, ob das auch für Gewinne mit Kryptoderivaten und aus Kryptotermingeschäften, z.B. Krypto-CFDs, -Futures oder -Options, gilt. Diese sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen auch außerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig. Die Argumentation des Klägers, dass Kryptowährungen kein „Wirtschaftsgut“ seien, greift...

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Steuertipp: Fondsgewinne steuerfrei https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-fondsgewinne-steuerfrei/ Mon, 03 May 2021 12:27:29 +0000 Beim Verkauf alter Fondsanteile wird der Wertzuwachs nicht komplett angerechnet.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 11. November 2020 zur Kapitalertragsteuer bringt auch interessante Erkenntnisse für Fondsanleger mit sich. Wer sehr alte, vor dem 1. Januar 2009 erworbene Fondsanteile verkauft, erhält den Teil des Wertzuwachses, der bis zum 31. Dezember 2017 aufgelaufen ist, bei Veräußerung steuerfrei. Sind bis zum selben Termin dagegen Verluste entstanden, so sind diese steuerlich nicht zu berücksichtigen. Achten Sie auf Ihre Freibeträge Der ab dem 1. Januar 2018 aufgetretene Wertzuwachs ist bei solchen Altanteilen pro Anleger bis 100.000 Euro steuerbefreit. Laut BMF soll die Bank darauf jedoch dennoch Kapitalertragssteuer einbehalten. Denn der Anleger könnte die 100.000 Euro bereits bei einem anderen Bankdepot ausgenutzt haben. Es ist somit wichtig, dass der Anleger diesen Teil des Veräußerungsgewinns unter Nutzung des Freibetrags von 100.000 Euro in der Steuererklärung zur Berichtigung der Kapitalertragsteuer erklärt. Ab dem 1. Januar 2018 bei Altanteilen auftretende Wertverluste können übrigens voll mit steuerpflichtigen Kapitalerträgen verrechnet werden, selbst wenn es im gleichen Jahr steuerbefreite Gewinne aus Altanteilen gab. Prüfen Sie die Jahressteuerbescheinigung genau Die Kunst besteht darin, die Bankunterlagen, insbesondere die Jahressteuerbescheinigung, richtig zu lesen. Beispielsweise hat ein Anleger zwei verschiedene Fondsanteile vor 2009 erworben. Seit dem 1. Januar 2018 ist der eine Fondsanteil um 10.000...

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Steuertipp: Erstattung ausländischer Quellensteuern https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-erstattung-auslaendischer-quellensteuern/ Tue, 30 Aug 2022 07:25:47 +0000 So gibt’s Steuern auf ausländische Aktien zurück

Europäischer Gerichtshof ordnet Erstattung portugiesischer Quellensteuer an Am 17. März 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass einem deutschen Investmentfonds die portugiesische Quellensteuer auf Dividenden zu erstatten ist, wenn portugiesischen Investmentfonds ein solcher Erstattungsanspruch zusteht (Rs. C-545/19 AllianzGI-Fonds AEVN). Diesen Anspruch stützt der EuGH auf die europäische Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV). Fälle vor dem Bundesfinanzhof Auch beim Bundesfinanzhof (BFH) sind im Hinblick auf die vor dem Jahr 2018 geltende deutsche Rechtslage zwei ähnliche Verfahren (I R 1/20 und I R 2/20) anhängig. Wie der EuGH könnte auch der BFH zu dem Ergebnis gelangen, dass ausländischen Investmentfonds gegen den deutschen Fiskus vergleichbare Quellensteuererstattungsansprüche zustehen. Um diese Länder geht es Von dieser Entwicklung der Rechtsprechung sind portugiesische, französische, spanische, italienische, schwedische, norwegische, finnische, dänische, belgische, polnische und niederländische Aktien betroffen. Für deutsche Anleger:innen, die Aktien dieser Länder über Investmentfonds und börsengehandelte Fonds (engl. Exchange Traded Fund, ETF) halten und deren Ausschüttungen mit ausländischer Kapitalertragsteuer belastet bleiben, ergibt sich aus der EuGH-Rechtsprechung Handlungsbedarf. Deutsche Anleger:innen sollten handeln Wer in den vorstehenden Ländern Aktien hält, sollte bei seinem Anlageberater oder Kreditinstitut nachfragen, ob die beauftragte erstklassige Fondsgesellschaft die seit dem Jahr 2009 für diese Länder vom EuGH festgestellten Erstattungsansprüche geltend macht oder gemacht...

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Steuertipp: Hausverkauf im Scheidungsfall https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-hausverkauf-im-scheidungsfall/ Wed, 29 Jun 2022 07:15:03 +0000 So lassen sich Steuerbelastungen vermeiden.

Rund 143.800 Ehen wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 geschieden. Nicht selten geht es bei der Auseinandersetzung der Eheleute auch um das selbstgenutzte Eigenheim. Verkauf des Hausanteils an die Ex-Frau Ein Ehepaar hatte im Jahr 2008 gemeinsam ein Einfamilienhaus erworben und darin mit dem minderjährigen Sohn gelebt. 2015 trennte sich das Paar und die Ehe wurde im Jahr 2017 geschieden. Die geschiedene Ehefrau blieb mit dem Sohn im Einfamilienhaus wohnen und der Ehemann zog aus. Die Frau verlangte vom geschiedenen Ehemann, dass er seine Haushälfte an sie verkaufen solle, andernfalls drohte sie mit einer Zwangsversteigerung. Der Mann kam dem nach und veräußerte seine Haushälfte mit Gewinn an seine Ex-Frau und behandelte den Gewinn als steuerfrei. Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie weniger als zehn Jahre, so ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig. Ausgenommen sind Immobilien, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. In diesem Fall ging der geschiedene Ehemann davon aus, dass durch die unentgeltliche Überlassung seines Hausanteils an den Sohn eine Selbstnutzung durch ihn gegeben ist. Wann ist eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ gegeben? Mit Urteil aus dem Jahr 2019 (Az. IX R 6/18) hatte der Bundesfinanzhof zwar entschieden, dass eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt, wenn...

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Steuertipp: Das geerbte Grundstück https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-das-geerbte-grundstueck/ Tue, 18 Jan 2022 10:48:28 +0000 Wie werden Nachlassverbindlichkeiten steuerlich behandelt? Ein Urteil gibt Aufschluss.

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Steuertipp: Verluste richtig absetzen https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-verluste-richtig-absetzen/ Mon, 14 Mar 2022 15:19:44 +0000 Bundesfinanzhof fällt Urteil zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für einen Fall aus dem Jahr 2012 entschieden (Az. VIII R 28/18): Der insolvenzbedingte Ausfall einer privaten Darlehensforderung beim Darlehensgeber ist als sogenannte „negative Einkunft aus Kapitalvermögen“ von den übrigen Kapitaleinkünften absetzbar. Das Urteil ist deshalb besonders interessant, weil der BFH klarstellt, dass jede Einbuße der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einer steuerbaren Einkunftsart letztlich steuerlich berücksichtigungsfähig sein muss. Anrechnungsgrenze von 20.000 Euro verfassungskonform? Eigentlich sollen aufgrund einer Gesetzesänderung Totalverluste aus Kapitalforderungen (wie hier) oder aus wertlos gewordenen Kapitalanlagen und Wertpapieren ab dem Jahr 2020 nur noch bis zu 20.000 Euro pro Jahr mit Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Ab 2021 sollen zudem Termingeschäftsverluste (beispielsweise aus Futures, Optionen) nur noch bis zu 20.000 Euro pro Jahr mit Termingeschäftsgewinnen verrechnet werden können. Aufgrund der Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 Euro ist nun aber fraglich, ob diese Regelungen vom Bundesfinanzhof akzeptiert werden oder ob er einen verfassungsrechtlichen Verstoß gegen das sogenannte Leistungsfähigkeitsprinzip feststellen wird. Hierzu ein Beispiel: Ein Anleger hat 2021 aus Termingeschäften Verluste von 1 Million Euro und Gewinne von 1 Million Euro. Seine steuerliche Leistungsfähigkeit beträgt dann 0 Euro. Dennoch müsste er 980.000 Euro Kapitaleinkünfte versteuern und kann die übrigen Verluste von 980.000 Euro in...

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Steuertipp: Fremdwährungsguthaben als Steuerrisiko https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-fremdwaehrungsguthaben-als-steuerrisiko/ Tue, 21 Jun 2022 08:51:39 +0000 Diese Pflichten gelten bei Transaktionen in fremder Währung.

Das in Fremdwährung geführte Konto bei einer ausländischen Bank ist schon lange keine Ausnahme mehr. Ein solches Konto kann als Haushaltskonto für den Urlaubswohnsitz oder auch als Abwicklungskonto für Auslandsinvestitionen, beispielsweise für Wertpapierkäufe in entsprechender Fremdwährung, dienen. Besonders wichtig sind in Fremdwährung geführte Konten bei einer ausländischen Bank im Zusammenhang mit Aktienkäufen, zum Beispiel das US-Dollar-Konto zum Kauf von US-Aktien. Deutsche Besteuerung Für deutsche steuerliche Zwecke gilt die Fremdwährung als eigenständiges Wirtschaftsgut. Da für die deutsche Besteuerung eine Umrechnung in Euro erforderlich ist, ergeben sich hier Währungsdifferenzen. Bei einer Transaktion kommt es zu einem Tausch: Ein Wirtschaftsgut wird hingegeben, um ein anderes Wirtschaftsgut zu erhalten. Damit kann nahezu jeder Zahlungsvorgang steuerlich relevant werden. Steuerpflicht bei privaten Veräußerungsgeschäften Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung der Fremdwährung weniger als ein Jahr, liegt ein grundsätzlich einkommensteuerpflichtiges, ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft vor. Es gilt im Zusammenhang mit Fremdwährungen das „First In – First Out“-Prinzip. Der Freibetrag von 600 Euro – für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres – ist schnell aufgebraucht. Steuerliche Relevanz prüfen Als Veräußerungstatbestände kommen verschiedenste Vorgänge in Betracht, etwa der Umtausch des Fremdwährungsguthabens in Euro oder in andere Fremdwährung oder die Anschaffung eines neuen Wirtschaftsguts (z.B. Immobilien, Wertpapiere etc.). Unbeachtlich sind hingegen bloße...

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Steuertipp: Vorsicht, negative Zinsen https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-vorsicht-negative-zinsen/ Thu, 25 Mar 2021 07:46:13 +0000 Zinsgewinne sind zu versteuern – Strafzinsen leider kein Abzugsgrund

Immer mehr Banken erheben negative Zinsen. Diese stellen steuerlich – nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 18. Februar 2021 – keine abziehbaren negativen Kapitaleinnahmen dar. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich nach Meinung des BMF vielmehr um Verwahr- und Einlagegebühren, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht abziehbar sind. Positive und negative Zinsen – laut BMF nicht vergleichbar Ein Beispiel: Ein Anleger hat 100.000 Euro Tagesgeld bei einer Bank und erhält für ein Jahr 0,1 Prozent Zinsen. Die Zinsen von 100 Euro sind steuerpflichtig. Bei einer anderen Bank betragen die Zinsen auf 100.000 Euro Tagesgeld dagegen minus 0,05 Prozent. Die zu zahlenden 50 Euro stellen nicht abziehbare Verwahr- und Einlagegebühren dar. Bei den vermehrt anzutreffenden sogenannten „Staffelzinsen“ ist die Gesamtverzinsung zum Zeitpunkt des Zuflusses zu betrachten. Nur, wenn die Gesamtverzinsung positiv ist, entstehen steuerpflichtige Zinsen. Eine negative Gesamtverzinsung ist hingegen insgesamt als steuerlich nicht abziehbare Verwahr- oder Einlagegebühr zu behandeln. Auch hierzu ein Beispiel. 200.000 Euro Tagesgeld werden ein Jahr lang zu folgenden Zinskonditionen angelegt: Bis zu einem Wert von 100.000 Euro erhält der Anleger einen positiven Zins von 0,1 Prozent pro Jahr. Ab einem Wert von 100.000,01 Euro beträgt der negative Zins minus 0,05 Prozent pro Jahr. Auf den...

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Steuertipp: Vorsicht bei niedrigen Mieten https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-vorsicht-bei-niedrigen-mieten/ Tue, 20 Apr 2021 09:42:00 +0000 Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Wohnung weit unter Ortsniveau anbieten

„Woher soll man so etwas denn wissen?“ Dies fragte mich kürzlich eine Immobilienbesitzerin, die eine Immobilie vermietete und bei der das Finanzamt nicht mehr alle Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigen wollte. Was war geschehen? Die Dame hatte eine Wohnimmobilie geerbt, die einen größeren Modernisierungsstau hatte. Neben der Gebäudeabschreibung und Darlehenszinsen wurden höhere Modernisierungsaufwendungen für Bäder, Heizung und Fenster angesetzt. Das Finanzamt wollte diese Werbungskosten aber nur anteilig berücksichtigen, da die Wohnung nach Auffassung des Finanzamtes verbilligt vermietet wurde. Vorsicht bei Mieten weit unter ortsüblichem Niveau Betragen nämlich bei Wohnnutzung die Mieteinnahmen nicht mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, so kann es zu einer anteiligen Kürzung der Werbungskosten kommen. Ein Beispiel: Wenn die Miete nur halb so hoch ist wie das ortsübliche Niveau, können auch nur 50 Prozent der Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt nicht nur bei Angehörigen, sondern auch bei der Vermietung von Wohnungen an Dritte. Doch es gibt auch eine gute Nachricht. Der Gesetzgeber hat nämlich die 66-Prozent-Grenze ab dem Jahr 2021 auf 50 Prozent reduziert. Allerdings mit einer Sonderregelung. Wenn die Miete bei weniger als 66 Prozent, aber mehr als 50 Prozent des Ortsniveaus liegt, gilt: Die Werbungskosten werden nur dann nicht gekürzt, wenn eine sogenannte Total-Überschussprognose für...

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Steuertipp: Das Familienheim steuerfrei vererben https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-das-familienheim-steuerfrei-vererben/ Mon, 15 Nov 2021 14:04:10 +0000 Erb:innen sollten frühzeitig die Rechtsgrundlagen bei Immobilienübertragungen prüfen.

Überrascht war sicherlich eine Steuerpflichtige, als der von ihr erwartete Erbschaftsteuerbescheid um ca. 100.000 Euro höher ausfiel – und der von ihr angerufene Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23.2.2021 (II R 29/19) dem zuständigen Finanzamt recht gab. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Steuerpflichtige hatte von ihrer Mutter eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus nebst unmittelbar angrenzendem Gartengrundstück mit 800 Quadratmetern geerbt. Die Eigentumswohnung wurde zu Lebzeiten von der Mutter bewohnt und unmittelbar nach deren Tod von der Tochter zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Da die Eigentumswohnung in Deutschland liegt und die Wohnfläche mit 110 m² nicht die Grenze von 200 m² übersteigt, waren damit die Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerfreie Übertragung des Familienheims von der Mutter auf die Tochter gegeben. Steuerfreie Übertragung des Familienheims prinzipiell möglich Grundsätzlich spielen die Größe des Grundstücks und auch der Wert der Immobilie für die erbschaftsteuerliche Befreiung keine Rolle. Fraglich war, ob das Gartengrundstück zum Familienheim gehört und damit erbschaftsteuerfrei übertragen wurde oder nicht. Sowohl Mutter als auch Tochter haben die Eigentumswohnung und das angrenzende unbebaute Grundstück, das als Garten genutzt wurde, als eine Einheit gewertet. Daher hatte die Tochter in der eingereichten Erbschaftsteuererklärung auch den Gesamtwert der Eigentumswohnung einschließlich des Gartengrundstücks als steuerfreie Übertragung des Familienheims...

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Steuertipp: Begünstigung für ein Familienheim https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-beguenstigung-fuer-ein-familienheim/ Sun, 10 Apr 2022 19:54:00 +0000 Wenn Eigenheime vererbt werden: Diese Steuerbefreiungen sind möglich

Eine der wertvollsten Steuerbegünstigungen im Erbschaftsteuerrecht besteht bei der Übertragung des Familienheims. Die Übertragung zu Lebzeiten auf Eheleute beziehungsweise Lebenspartner:innen ist grundsätzlich erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerfrei. Übertragung des Eigenheims auf Ehegatten ist erbschaftsteuerfrei Dies gilt ungeachtet der Größe des Familienheims, dessen Wertes oder etwaiger Nachhaltefristen. Wird das Familienheim von Todes wegen auf Eheleute übertragen, ist die Steuerbefreiung daran gekoppelt, dass die Erwerber:innen das Familienheim die nächsten zehn Jahre selbst nutzen. Bei Kindern gelten strengere Regeln Wenn das Eigenheim aufgrund von Todesfall der Eltern auf das Kind übertragen wird, sind nur maximal 200 qm der Wohnfläche begünstigt und das Kind muss das Familienheim unverzüglich selbst nutzen. Fallen dabei Renovierungsarbeiten an, sieht die Rechtsprechung dies noch als erfüllt an, wenn das Kind innerhalb von sechs Monaten seit dem Erbfall das Familienheim bezieht. Aktuelles Urteil zur Begünstigung bei Renovierungsarbeiten In einem aktuellen Urteil vom 6.Mai 2021 (Az.:II R 46/19) hatte der Bundesfinanzhof darüber zu entscheiden, ob bei Beseitigung eines Feuchtigkeitsschadens erst nach Ablauf von sechs Monaten noch die Begünstigung gewährt werden kann und wie bei Erwerb einer angrenzenden Wohnung, die mit dem Haus des Kindes verbunden wird, die maximale Begünstigung von 200 qm zu berechnen ist. Im Urteilsfall hatte der Vater eine Doppelhaushälfte bewohnt...

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Steuertipp: Vorsicht bei Verlusten aus Derivaten https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-vorsicht-bei-verlusten-aus-derivaten/ Fri, 19 May 2023 06:28:40 +0000 Steuererklärung: Wer mit Optionen, Futures & Co. handelt, sollte drei Punkte beachten.

Verluste aus Kapitalanlagen können aufgrund des besonderen Steuersatzes nicht mit anderen Einkünften, sondern nur mit Erträgen und Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung, die zunächst nur für Aktienverluste zusätzlich eingeschränkt war, wurde in den letzten Jahren immer weiter beschränkt. Betroffen sind auch Anleger:innen mit Derivaten. Denn seit Anfang 2021 können Derivateverluste nur noch innerhalb bestimmter Grenzen abgezogen werden. Drei Punkte, die Anleger:innen beachten sollten: Punkt 1: Derivateverluste lassen sich nur noch mit ebensolchen Gewinnen verrechnen Zu den betroffenen Derivaten zählen Optionen, Futures, Contracts for Difference (CFD) und wohl auch Optionsscheine und Knock-Out-Zertifikate. Sie zeichnet aus, dass sie mit geringem Kapitaleinsatz hohe Gewinnchancen bieten, aber auch mit hohen Verlustrisiken (bis zum Totalverlust) verbunden sind. Oftmals dienen sie der Absicherung von Aktien. Bis Ende 2020 konnten Derivateverluste bei der Abgeltungsteuer ohne Einschränkungen mit positiven Erträgen und Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Seit Anfang 2021 dürfen Verluste aus Derivaten jedoch nur noch mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Zudem ist die Verrechnung auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt. Nicht verrechenbare Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden. Punkt 2: Es können erhebliche Zusatzbelastungen entstehen Für vermögende oder aktive Anleger:innen wird die Verrechnung von Derivateverlusten damit im Einzelfall erheblich gestreckt werden oder ist überhaupt...

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Steuertipp: Was Immobilien erbende Ehepartner beachten sollten https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-was-immobilien-erbende-ehepartner-beachten-sollten/ Tue, 25 May 2021 09:29:17 +0000 Unter welchen Bedingungen die Übertragung eines Eigenheims steuerfrei bleibt

Steuerrecht kann hart sein. Das musste jüngst eine Steuerpflichtige erfahren. Ihr verstorbener Ehemann hatte ihr das hälftige Eigentum an dem gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus vererbt. Kurze Zeit später musste die Frau aus dem Haus ausziehen – aufgrund einer psychischen Erkrankung, die durch den Tod des Partners mit ausgelöst wurde. Aus diesem Grund wurde ihr – nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 10.12.2020, Az.: K 420/20) – die steuerfreie Übertragung des Eigenheims versagt. Wann das Vererben von Wohnimmobilien steuerfrei bleibt Grundsätzlich ist das Vererben der selbstgenutzten Wohnimmobilie an Ehe- bzw. Lebenspartner erbschaftsteuerfrei. Dies gilt unabhängig von Größe und Wert des Eigenheims. Allerdings ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass die oder der Überlebende die Immobilie nach der Erbschaft mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen. Wenn der erbende Ehepartner innerhalb dieses Zeitraums das Eigenheim ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, länger leer stehen lässt oder unentgeltlich jemandem überlässt – dann entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend in voller Höhe. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der erbende Ehepartner aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist. Objektiv zwingende Gründe liegen etwa im Fall des Todes oder bei einer Pflegebedürftigkeit vor, die das Führen eines eigenen Haushalts nicht mehr zulässt. Depression als zwingender...

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Steuertipp: So gibt es Gold steuerfrei https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-so-gibt-es-gold-steuerfrei/ Tue, 15 Jun 2021 13:13:05 +0000 Wie Anleger von einer aktuellen Entscheidung profitieren können

Goldzertifikate bilden den aktuellen Goldpreis ab und verbriefen einen Anspruch gegenüber der Emittentin auf Lieferung physischen Goldes. Wer in solche Zertifikate investiert, hat derzeit Anlass, sich zu freuen. Denn ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. Februar 2021 hält – aufbauend auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Juni 2020 (VIII R 7/17) – fest: Der Gewinn aus der Veräußerung von Goldzertifikaten ist nicht steuerpflichtig, wenn der Emittent verpflichtet ist, das ihm zur Verfügung gestellte Kapital zum Erwerb von Gold einzusetzen. Das gilt auch dann, wenn – gemäß den Emissionsbedingungen – der Inhaber der Schuldverschreibungen verlangen kann, dass ihm bei der Kündigung nicht das verbriefte Gold ausgehändigt, sondern stattdessen der Gegenwert in Geld ausgezahlt wird. Dies ändert die Regeln des alten BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016. Im Ergebnis sind damit für Privatanleger Goldzertifikate mit physisch hinterlegtem Gold – nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr seit Erwerb – steuerfrei. Das Urteil betrifft auch Edelmetall- und Rohstoff-Zertifikate Das BMF-Schreiben und das Bundesfinanzhof-Urteil gehen jedoch deutlich weiter. Sie sollen auch Zertifikate umfassen, die sonstige Edelmetalle oder Rohstoffe verbriefen, insofern der Emittent verpflichtet ist, das Zertifikat durch das tatsächliche Halten des entsprechenden Edelmetalls oder Rohstoffs abzusichern. All diese Zertifikate werden steuerlich wie ein...

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Steuertipp: Kosten für Renovierung eines Miethauses absetzen https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-kosten-fuer-renovierung-eines-miethauses-absetzen/ Mon, 01 May 2023 09:54:00 +0000 Was Käufer von Investitions-Immobilien bei Erhaltungsmaßnahmen beachten sollten

Was ist Ihnen lieber: 30.000 Euro sofortige Steuererstattung oder 50 Jahre lang jedes Jahr 600 Euro? Diese Frage stellt sich, wenn man eine Immobilie erwirbt, um sie zu vermieten und sie nach dem Kauf für beispielsweise 100.000 Euro renoviert. Übersteigen diese Erhaltungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer) – innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb – 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, so werden diese als sogenannte anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen aktiviert. In diesem Fall können die Kosten nur über die Nutzungsdauer der Immobilie, die regelmäßig 50 Jahre beträgt, in Form der Abschreibung geltend gemacht werden. Gilt diese Regelung auch, wenn der Steuerpflichtige die Erhaltungsmaßnahmen vor dem Kauf der Immobilie durchführt? Darüber hat ein Gericht entschieden. Erhaltungsausgaben vor der Immobilien-Übergabe Im Urteilsfall hatten die Vertragsparteien den Kauf beurkundet und geregelt, dass der für den steuerlichen Anschaffungszeitpunkt maßgebliche Übergang von Nutzen und Lasten – also quasi die Übergabe der Immobilie – mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate erfolgt. Vereinbarungsgemäß hatte der Käufer vor Zahlung des vollen Kaufpreises Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, die auch bei Weitem die 15-Prozent-Grenze überschritten. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Erhaltungsaufwendungen zu aktivieren sind und nur über die Nutzungsdauer von 50 Jahren als Werbungskosten verteilt werden können. Dieser Auffassung hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz...

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Steuertipp: So sparen Sie bei der Vermietung https://klardenker.kpmg.de/steuertipp-so-sparen-sie-bei-der-vermietung/ Tue, 01 Aug 2023 10:46:36 +0000 Wer die Kaufpreisaufteilung nutzt, kann teilweise mehr abschreiben.

Wer Immobilien kauft und vermietet, muss Steuern zahlen – und das nicht zu knapp. Doch wer gut aufpasst, kann basierend auf der im Juni 2023 aktualisierten Aufteilungshilfe der Finanzverwaltung dabei hohe Beträge sparen. Aber erstmal einen Schritt zurück. Der Fiskus verlangt, dass Sie den Kaufpreis für eine vermietete Immobilie in Ihrer Steuererklärung aufteilen – in einen Teil für das Gebäude und einen Teil für den Boden. Dabei gut zu wissen: Die Kosten für das Gebäude lassen sich steuerlich abschreiben, jene für den Boden nicht. Je höher also der Gebäudeanteil, desto niedriger ist unterm Strich die Steuerlast. Bis vor circa zwei Jahren war nach dem Aufteilungsschlüssel der Finanzverwaltung für diese Aufteilung jedoch nur eine einzige Bewertungsmethode zulässig, das sogenannte Sachwertverfahren. So weit, so eindeutig. Steuerzahlende wurden bislang benachteiligt Tatsächlich aber gibt es auch andere gängige Rechenmethoden, wie das sogenannte Vergleichswert- und das Ertragswertverfahren. Die Krux: Diese kommen bei der Kaufpreisaufteilung teils auf deutlich höhere Gebäudeanteile – könnten also auch zu einer geringeren Steuerbelastung verhelfen. Hier wurden Steuerzahlende also bislang ohne Not benachteiligt, sofern sie nicht ein Verkehrswertgutachten vorlegten, das einen höheren Gebäudeanteil darlegte. Das fand offenbar auch der Bundesfinanzhof und erklärte die Regelung bereits Mitte 2020 für unzulässig. Dem folgte im...

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