Was genau gilt als monatlicher Sachbezug?
War sie nicht, erklärte jedoch das Finanzamt und befand, dass wegen der einjährigen Vertragslaufzeit der Sachbezug den Beschäftigten nicht monatlich, sondern in einer Summe zugeflossen sei. Dadurch sei die Freigrenze von 44 Euro überschritten und der Sachbezug in voller Höhe steuerpflichtig. Unternehmen und Finanzamt trafen sich vor dem Bundesfinanzhof wieder. Dieses sollte klären, was genau als vom Unternehmen gewährter monatlicher Sachbezug angesehen werden kann, um die 44-Euro-Grenze steuerlich auszunutzen – und was nicht.
Der Bundesfinanzhof entschied zu Gunsten des Unternehmens. Seiner Ansicht nach war die einjährige Vertragslaufzeit zwischen dem Unternehmen und dem Fitnessbetrieb unerheblich. Vielmehr war entscheidend, dass das Unternehmen sein vertragliches Versprechen zur Nutzung der Fitnessstudios gegenüber den Beschäftigten monatlich fortlaufend erfüllte. Damit war die monatliche Freigrenze von 44 Euro anwendbar. Sie wurde wegen des gezahlten Eigenanteils nicht überschritten. Die verbilligte Nutzung des Firmenfitnessprogramms blieb steuerfrei. Übrigens: Die Steuerfreigrenze steigt zum Jahreswechsel 2022 auf 50 Euro.