ESG-Compliance – KPMG Klardenker https://klardenker.kpmg.de/thema/esg/esg-compliance/ Klardenker - der Blog zu aktuellen Wirtschaftsthemen, die Unternehmen bewegen Fri, 27 Jun 2025 17:32:32 +0000 de hourly 1 https://klardenker.kpmg.de/wp-content/uploads/2016/04/cropped-app-icon_512x512-32x32.png ESG-Compliance – KPMG Klardenker https://klardenker.kpmg.de/thema/esg/esg-compliance/ 32 32 Lieferkettengesetz und CSDDD: Was ändert sich für Unternehmen? https://klardenker.kpmg.de/einigung-auf-csddd-nachhaltigere-lieferketten-oder-nur-mehr-aufwand/ Wed, 30 Apr 2025 08:03:52 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=42091 Trotz Omnibus-Vorschlägen: Die Sorgfaltspflichten werden steigen. Die Hintergründe.

Keyfacts: Laut Koalitionsvertrag soll das Lieferkettengesetz abgeschafft werden. Doch konkret geplant ist lediglich, die Berichtspflicht des LkSG aufzuheben und weitgehend auf Sanktionen zu verzichten. Denn bis 2027 muss Deutschland die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD umsetzen. Trotz der Omnibus-Initiative der EU-Kommission werden sich langfristig keine Erleichterungen für deutsche Unternehmen ergeben. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag formuliert, dass sie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abschaffen wollen. Diese Formulierung ist jedoch unglücklich gewählt. Fakt ist, dass Deutschland bis 2027 die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) umsetzen muss. Diese schreibt Sorgfaltspflichten für Lieferketten vor, die zum Teil sogar strenger sind als die aktuellen deutschen Regeln. Mit dem ersten Omnibus-Paket hat die EU-Kommission zwar eine Abschwächung der CSDDD vorgeschlagen. Aber auch dadurch ergäben sich für deutsche Unternehmen kaum Erleichterungen gegenüber der jetzigen Rechtslage. Eine Entscheidung über den Vorschlag soll in Brüssel im Laufe des Jahres 2025 fallen. Was also bedeutet die Ankündigung im Koalitionsvertrag tatsächlich? Konkret geplant ist lediglich, die Berichtspflicht des LkSG aufzuheben und weitgehend auf Sanktionen zu verzichten. Außerdem soll das künftige deutsche CSDDD-Umsetzungsgesetz nicht Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sondern Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung heißen. Große Erleichterungen bringt der Koalitionsvertrag für deutsche Unternehmen also kaum. Dennoch sollten Unternehmen die nationale und europäische Gemengelage...

]]>
Omnibus-Richtlinie: Welche Unternehmen der Vorschlag begünstigt https://klardenker.kpmg.de/omnibus-richtlinie-welche-unternehmen-der-vorschlag-beguenstigt/ Thu, 06 Mar 2025 09:38:06 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=45510 Deutliche Entlastung für einige, begrenzter Effekt für andere Unternehmen.

Keyfacts: Für Unternehmen mit mehr als 250, aber nicht mehr als 1.000 Mitarbeitenden entfällt die Berichterstattung nach der CSRD und der EU-Taxonomie. Die geplanten Änderungen der CSDDD entlasten Unternehmen mit zahlreichen und langen Lieferketten potenziell stärker. Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden sollen zum Teil von ihrer Auskunftspflicht gegenüber durch die CSRD und CSDDD verpflichteten Unternehmen entlastet werden. Ob die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die CSDDD flächendeckend erhebliche Erleichterungen für Unternehmen bewirken, ist zweifelhaft. Mit der Omnibus-Richtlinie möchte die EU-Kommission die Pflichten aus der CSDDD, der CSRD und der EU-Taxonomie lockern. Dadurch möchte sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern. Ganz besonders sollen mittelständische Unternehmen entlastet werden. Die Auswirkungen für die deutschen Unternehmen wären jedoch unterschiedlich stark. Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden Am meisten dürfte der Vorschlag Unternehmen mit mehr als 250, aber nicht mehr als 1.000 Mitarbeitenden zugutekommen. Denn aufgrund der Reduzierung des Anwendungsbereichs der CSRD soll für sie die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD komplett entfallen. Laut Schätzung der EU sind das rund 80 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen. Nach der Omnibus-Richtlinie sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder mehr als 50 Millionen...

]]>
EUDR: Die häufigsten Irrtümer von Unternehmen https://klardenker.kpmg.de/eudr-die-haeufigsten-irrtuemer-von-unternehmen/ Mon, 13 Jan 2025 16:40:57 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=43965 Viele glauben zu Unrecht, dass die Entwaldungsverordnung der EU sie nicht betrifft.

Keyfacts: Die EUDR wird ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden sein. Verpflichtet sind Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder ausführen. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen sowie steuer- und zollrechtliche Folgen haben. Nicht EUDR-konforme Produkte werden in der EU nicht mehr verkehrsfähig sein. Mit Änderungsverordnung (EU) 2024/3234 vom 19. Dezember 2024 hat die EU einer zusätzlichen zwölfmonatigen Einführungsphase zugestimmt. Schon der Name der Verordnung ist irreführend. „Entwaldungsverordnung“ klingt eher nach einem Regelwerk für die Land- oder Forstwirtschaft. Das ist sie aber nicht, zumindest nicht nur. Tatsächlich betrifft sie Händler und produzierende Unternehmen aller Sektoren. Und zwar insbesondere diejenigen, die mit Rohstoffen und Erzeugnissen handeln, für deren Anbau in der Vergangenheit – meist außerhalb Europas – Flächen entwaldet worden sind. Um die Abholzung von Wäldern im Sinne des Klimaschutzes zu verhindern, hat die EU die Deforestation Regulation, abgekürzt EUDR, beschlossen. Sie ist im Juni 2023 in Kraft getreten und findet nach einer um zwölf Monate verlängerten Einführungsphase ab dem 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 Anwendung. Ursprünglich war der Start schon für Ende 2024 vorgesehen. Die EU hat mit Änderungsverordnung (EU) 2024/3234 vom...

]]>
So gelingt ESG-Compliance in 5 Schritten https://klardenker.kpmg.de/technologie-trifft-governance-so-gelingt-esg-compliance-in-5-schritten/ Thu, 19 Dec 2024 06:24:58 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=44829 Unternehmen brauchen klare Governance-Systeme, um den ESG-Anforderungen gerecht zu werden.

Keyfacts: ESG in die Managementstrategie integrieren: Ein Fokus auf acht bis zehn zentrale ESG-Kennzahlen erleichtert die Verbindung von Nachhaltigkeitszielen mit dem finanziellen Steuerungsmodell. One Governance: Anstatt für jede Vorschrift eigene Systeme zu entwickeln, sollten Unternehmen eine zentrale Organisation schaffen, die sowohl interne als auch externe Anforderungen bedient. KPMG Zukunftsgipfel: Unsere Expertinnen und Experten haben das Thema beim virtuellen KPMG Zukunftsgipfel vertieft. Jetzt Aufzeichnung anschauen. Die Anforderungen an Unternehmen, Nachhaltigkeit nicht nur zu deklarieren, sondern nachhaltiges Wirtschaften messbar und transparent umzusetzen, wachsen stetig. Firmen müssen ESG-Standards erfüllen, Klimaziele erreichen und Verantwortung entlang ihrer gesamten Lieferkette übernehmen. So gelingt ESG-Compliance in 5 Schritten Dabei sollten sie sicherstellen, dass die entsprechenden Daten effizient erfasst, verarbeitet und nahtlos in die internen Prozesse integriert werden. Doch wie lässt sich dieses komplexe Zusammenspiel von Governance und Technologie umsetzen? 1. Relevante Rechtsvorschriften und steuerrelevante Daten – was ist für uns wichtig? Eine der ersten Fragen, die sich Unternehmen stellen sollen, lautet: Welche Rechtsvorschriften gelten für uns und welche Daten sind steuerrelevant? Laut des Rechtsabteilungsreports von KPMG Law haben nur 30 Prozent der Unternehmen das Thema Governance im Kontext der ESG-Regulatorik proaktiv angegangen – dabei beziehen sich viele lediglich auf die Verpflichtungen der CSRD-Berichtspflicht. Dabei erfordert Nachhaltigkeit ein...

]]>
Entwaldungsfreie Lieferkette: Das sollten Sie zur EU-Verordnung wissen https://klardenker.kpmg.de/eudr-eu-will-mit-neuer-verordnung-entwaldungsfreie-lieferketten-schaffen/ Fri, 06 Sep 2024 13:54:34 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=39816 Gesetz muss ab 2025 umgesetzt werden. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind.

Wie wichtig der Europäischen Union (EU) das Thema Nachhaltigkeit und die Prinzipien von Umweltschutz, Sozialem und verantwortungsvoller Unternehmensführung (ESG) sind, hat sie  mit dem European Green Deal erneut unterstrichen. Das umfassende Nachhaltigkeitsprogramm der EU-Kommission ist nun um eine Säule reicher, die viele Unternehmen ab 2025 in die Pflicht nimmt: Mit der EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette setzt die EU ein Signal im Kampf gegen die Folgen von Klimawandel und Entwaldung. Entwaldungsfreie Lieferketten: Ein Meilenstein für globale Nachhaltigkeitsbemühungen Die EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette (EU Deforestation-free Regulation – EUDR) markiert für den EU-Markt einen entscheidenden Fortschritt im globalen Bestreben, die negativen Auswirkungen der Entwaldung einzudämmen. Sie zielt darauf, die biologische Vielfalt in den Waldregionen zu bewahren und die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Denn Wäldern kommt bei der Eindämmung der Klimaerwärmung eine wichtige Rolle zu, da sie große Mengen an Kohlenstoff binden können. Hierzu legt die Verordnung strenge Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen oder von dort ausführen. Für diese Rohstoffe werden beispielsweise in Asien und Südamerika bislang Waldflächen in Landwirtschaft umgewandelt. Sie tragen damit zur Entwaldung bei. Diese Produkte sind von der EUDR betroffen  – und diese Branchen sind besonders...

]]>
Nachhaltigkeit im Fußball: Drei Erfolgsfaktoren für CSRD-Berichte https://klardenker.kpmg.de/nachhaltigkeit-im-fussball-drei-erfolgsfaktoren-fuer-csrd-berichte/ Wed, 12 Jun 2024 11:45:01 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=42830 Wie Fußballclubs von der Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren können.

Bei einem Fußballspiel gewinnt nicht immer die bessere Mannschaft, sondern das Team, das seine Chancen besser nutzt. Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es ähnlich. Da nutzen auch die besten Nachhaltigkeitsinitiativen nichts, wenn nicht im richtigen Rahmen über sie berichtet wird. Auch hier gilt: Effektiv sein und Chancen nutzen. Fußball als Milliardengeschäft in einer anderen Liga In punkto Kommerzialisierung spielt der Profi-Fußball unbestritten in der Champions League. Insbesondere die Fußball-Bundesliga bewegt Massen und Milliarden: Allein in der abgelaufenen Saison strömten mehr als 12 Millionen Menschen in die Stadien und die ARD-Sportschau erreichte in diesem Zeitraum mehr als 35 Millionen TV-Zuschauer. Für die Saison 2022/2023 wies die DFL (Deutsche Fußball Liga) laut Statista einen Umsatz der 2. Bundesliga in Höhe von rund 786 Millionen Euro aus. Die 1. Liga erzielte im selben Zeitraum einen Umsatz von etwa 4,5 Milliarden Euro – neuer Rekord. Die großen Fußballclubs haben weltweit Millionen von Fans und generieren enorme Einnahmen durch Sponsoring, Merchandising und Fernsehrechte. Die Fußballindustrie schafft Arbeitsplätze und hat einen erheblichen Einfluss auf die lokale Wirtschaft. Darüber hinaus kann der Erfolg eines Fußballclubs auch das Image und den Ruf einer Stadt beeinflussen. All diese Faktoren machen den Fußball zu einem wichtigen Akteur in Wirtschaft und Gesellschaft....

]]>
EmpCo und Green Claims Directive: EU-Richtlinien gegen Greenwashing https://klardenker.kpmg.de/empco-und-green-claims-directive-eu-richtlinien-gegen-greenhushing/ Mon, 10 Jun 2024 11:33:05 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=42797 Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsangaben künftig belegen. Was bedeutet das?

Vom Nachhaltigkeitssiegel nach selbsterstelltem Branchenstandard bis zur Werbung für vermeintlich „klimapositive“ Produkte: Irreführendes Marketing, ob bewusst oder unbewusst, soll künftig in der EU untersagt werden. Zwei ineinandergreifende Regelwerke, die EmpCo-Richtline („Empowering consumers for the green transition“) sowie die Green Claims Directive, verändern die Rahmenbedingungen für Unternehmen grundlegend. Ein Ziel: Greenwashing verhindern, indem Nachhaltigkeitsangaben von unabhängigen Dritten Parteien verifiziert werden. Im Fokus des Gesetzgebers steht unter anderem das sogenannte Greenhushing. Im Kompakt-Interview erläutert Paula Auer-Saupe, Senior Managerin, Audit, was die Hintergründe und Inhalte der neuen Vorgaben sind und wie Unternehmen Bußgelder vermeiden können. Frau Auer-Saupe, EmpCo und Green Claims Directive sind Begrifflichkeiten, die derzeit bei vielen Unternehmen diskutiert werden. Was steckt hinter den Schlagworten – und was ist für Unternehmen besonders wichtig zu wissen? Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was die Basis beider Richtlinien ist: der EU Green Deal. Dahinter steht das Ziel, europaweit einheitliche Standards herzustellen und somit die Veröffentlichung von transparenten und wahrheitsgemäßen Informationen durchzusetzen. Mit Maßnahmen wie den beiden Richtlinien werden Verbraucherinnen und Verbraucher befähigt, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und somit zur Nachhaltigkeit beizutragen. Für Unternehmen ändert sich insofern die Sachlage, als dass mit mehr Rechtssicherheit zu rechnen ist. Zu Nachhaltigkeitsangaben dürfen nur noch eindeutige, objektive,...

]]>
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Teilhabe auch in der digitalen Welt https://klardenker.kpmg.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-teilhabe-auch-in-der-digitalen-welt/ Mon, 04 Mar 2024 08:58:06 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=41646 Diese Hürden müssen Unternehmen jetzt beseitigen.

Fast alle Menschen haben ältere Verwandte, die das Internet und digitale Angebote meiden. Das wird immer mehr zum Problem, da es immer weniger analoge und stattdessen mehr digitale Vertriebswege und Dienstleistungen gibt. Das ist auch im Finanzsektor der Fall. In den letzten Jahren haben Banken einen großen Anteil ihrer Filialen geschlossen. Sie setzen verstärkt auf Online-Banking. Für Menschen mit Sehbehinderungen oder mit kognitiven Einschränkungen sowie für ältere Personen kann das jedoch eine Hürde sein. Damit alle auch am digitalen Leben teilhaben können, hat der Gesetzgeber das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen. Es gilt ab dem 28. Juni 2025. Bis dahin müssen Produkte, Dienstleistungen und Apps digital barrierefrei sein. Hintergrund des Gesetzes ist die EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA). Die Europäische Union verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen. Produkte und Dienstleistungen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umfasst Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht beziehungsweise angeboten werden. Unter die Produkte fallen: Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die...

]]>
Acht Mythen über den CBAM – und ihre Aufklärung https://klardenker.kpmg.de/acht-mythen-ueber-den-cbam-und-ihre-aufklaerung/ Fri, 16 Feb 2024 09:00:20 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=41466 Das CO₂-Grenzausgleichssystem sieht gravierende Änderungen für Unternehmen vor.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist Teil des „Fit for 55“ (Gesetzes-)Pakets, das bedeutende Anreize setzt, damit die EU bis 2050 klimaneutral wird und die CO₂-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Er soll der Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Länder ohne oder mit geringeren Ambitionen zur Bekämpfung von CO₂-Emissionen entgegengenwirken („Carbon Leakage“-Risiko). Das sieht das europäische CO₂-Grenzausgleichssystem vor Importeure müssen für in die EU importierte Waren die darin enthaltenen CO2-Emissionen ermitteln und je Tonne CO2 Emissionszertifikate erwerben. Die Einführung erfolgt schrittweise und – was vielen nicht bewusst ist – hat bereits ab 1. Oktober 2023 mit einer Berichtspflicht für erste Produkte begonnen: Betroffene Importeure müssen quartalsweise die in die EU eingeführten Mengen, die in diesen Waren enthaltenen direkten und indirekten CO2-Emissionen sowie dafür bereits entrichtete CO2-Abgaben dokumentieren und in einem vierteljährlichen CBAM-Bericht offenlegen. Der eigentliche Zertifikatehandel soll 2026 beginnen. Im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen rund um den CBAM gibt es eine Reihe von Fehlannahmen, die ich in diesem Beitrag richtigstellen möchte. 1. Wenn ich vom EU-Emissionshandel nicht betroffen bin, betrifft mich auch der CBAM nicht. Weit gefehlt. Zwar ist richtig, dass vom EU-Emissionshandel (ETS) fast ausschließlich die Primärindustrie betroffen ist. Der CBAM geht...

]]>
So können Asset Manager Mängel im ESG-Reporting beheben https://klardenker.kpmg.de/so-koennen-asset-manager-maengel-im-esg-reporting-beheben/ Thu, 08 Feb 2024 14:41:02 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=41434 Drei von vier Fonds liefern noch unzureichende Daten. 5 Tipps zur Performancesteigerung.

Wie verwertbar sind die Nachhaltigkeitsdaten, die Asset Manager ihren aktuellen und potenziellen Investoren zur Verfügung stellen? Können die Investoren die Daten für ihre ESG-Berichtspflichten überhaupt nutzen? Und was ist nötig, damit Asset Manager die Anforderungen ihrer Investoren künftig bestmöglich erfüllen? Wir analysieren die Gemengelage anhand erster Zahlen von Investmentfonds, die Rückschlüsse auf den Umsetzungsstand der Regulatorik ermöglichen. Außerdem zeigen wir fünf Optimierungsmöglichkeiten auf – denn eine Verbesserung der Reporting-Performance ist gemäß dem aktuellen Stand erforderlich. Die Ausgangslage Vor eineinhalb Jahren wurden von Asset Managern erstmals Daten zur Verfügung gestellt. Dabei kommt das sogenannte European ESG Template (EET) zum Einsatz, eine standardisierte, maschinenlesbare Datenübermittlungsvorlage. Diese stellt auch ESG-Daten zur Verfügung, die Investoren zur Erstellung ihrer PAI-Statements benötigen. PAI (Principal Adverse Impact Indicators) sind diverse Umwelt-, Sozial- und Governance-Indikatoren, die potenziell schädliche Auswirkungen auf diese Nachhaltigkeitsbereiche aufzeigen. Im Rahmen eines Aufbereitungsprojekts für ein PAI-Statement im Sommer 2023 konnten wir die aktuelle Datenlage am Markt aus Investorensicht untersuchen. Die Ergebnisse sind bemerkenswert: 86 Prozent der angefragten EETs wurden zur Verfügung gestellt. 4 Prozent der angefragten EETs waren qualitativ nicht ausreichend. 23 Prozent der angefragten EETs enthielten grundsätzlich keine PAI-Informationen. 32 Prozent der angefragten EETs und PAIs enthielten nur qualitative Datenpunkte (yes / no)...

]]>
HR Analytics und CSRD: In vier Schritten zur Synergie https://klardenker.kpmg.de/hr-analytics-und-csrd-in-vier-schritten-zur-synergie/ Fri, 02 Feb 2024 09:00:01 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=41368 Wie HR Analytics dabei helfen kann, das Nachhaltigkeitsreporting zu verbessern.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) rückt die soziale Verantwortung von Unternehmen zunehmend in den Fokus. Das Management steht vor der Aufgabe, innerhalb der Organisation Richtlinien und Praktiken für die Belegschaft zu entwickeln, die den sozialen Standards entsprechen. Dies umfasst die Gewährleistung von Chancengleichheit und Vielfalt, eine faire Entlohnung sowie eine gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden. Analyse von HR-Daten für die CSRD ist anspruchsvoll Die Erfassung und Aufbereitung HR-relevanter Daten im Rahmen des Reporting-Prozesses, die zur Erfüllung der CSRD-Standards notwendig sind, ist anspruchsvoll und für viele Unternehmen aktuell schwer umsetzbar. Die spezifischen Ausprägungen sind dabei sehr divers, lassen sich allerdings oft auf ähnliche Gründe zurückführen. Die Bearbeitungszeit und der Aufwand für die Analyse HR-bezogener Daten sind in vielen Unternehmen hoch, da diese in den Quellsystemen oft nur begrenzt ausgewertet werden können oder in einer Vielzahl von Systemen liegen. Entsprechend ist selten ein integriertes Berichtswesen verfügbar. Die fehlende einheitliche Struktur und Definition von HR-Daten erschwert zusätzlich die Nutzung im externen und internen Reporting. Diskussionen über Kennzahlen-Definitionen auf Unternehmensebene sind im Gange, jedoch bleibt die Übersetzung in technische Dimensionen eine anspruchsvolle und vor allem techno-funktionale Aufgabe. Darüber hinaus fehlen in den meisten Unternehmen klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für personalwirtschaftliche Daten und Kennzahlen...

]]>
Darum ist Transparenz in der Lieferkette ein Muss https://klardenker.kpmg.de/darum-ist-transparenz-in-der-lieferkette-ein-muss/ Thu, 21 Dec 2023 16:05:59 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=41155 Neues EU-Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht – das ist wichtig

Wer nachhaltig denkt, sollte auch wissen, wie die eigene Lieferkette aussieht und ohne Probleme Fragen dazu beantworten können. Also zum Beispiel, wo bestimmte Produkte produziert werden, welches Unternehmen diese Produkte herstellt, wie dort die Mitarbeitendenstruktur ist, ob dort die Menschenrechte geachtet werden und auf welchen Wegen die Produkte transportiert werden. Fragen wie diese bzw. die entsprechenden Vorschriften dazu sind unter anderem im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, festgehalten. Das Gesetz hat 2023 viele Unternehmen in Deutschland beschäftigt. Denn das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zur Prävention von und Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen entlang der gesamten Lieferkette. Es gilt seit Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und wird ab Januar 2024 auf Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgedehnt. „Transparenz in der Lieferkette ist ein Muss“ Beim KPMG Zukunftsgipfel habe ich dazu mit Alberto Zamora gesprochen. Er ist Geschäftsführer von osapiens. Die Firma unterstützt Unternehmen mit Software, die die Lieferkette transparenter macht. Für ihn ist klar: „Transparenz in der Lieferkette ist ein Muss.“ Wer schnell Klarheit über seine Lieferkette und die Einhaltung aller Regeln herstelle, „wird einen Wettbewerbsvorteil haben“. Eine Auffassung, die ich uneingeschränkt teile. Und sie gilt gerade jetzt umso mehr, da die Europäische Union (EU) eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht...

]]>
Lieferkettengesetz: Auswirkungen auf die Supply Chain im Pharmasektor https://klardenker.kpmg.de/lieferkettengesetz-in-der-pharmabranche/ Mon, 11 Dec 2023 15:38:51 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=40979 Vier Handlungsfelder, die Unternehmen jetzt angehen sollten.

Deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmenden müssen seit dem 1. Januar 2023 die Vorgaben des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) erfüllen. Ab 1. Januar 2024 erweitert sich der Kreis auf Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmenden.  Das Gesetz schreibt eine Reihe von Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten vor, im Mittelpunkt steht insbesondere die Achtung von Menschenrechten. Bei Verstößen kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in Abhängigkeit von Art und Schwere des Verstoßes, den zeitweisen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sowie Bußgelder verhängen. Damit verbunden sind Reputationsrisiken sowie das Risiko eines schlechten Nachhaltigkeitsratings, was sich nachteilig auf die Kapitalbeschaffung bei Banken auswirken kann. Details zum Lieferkettengesetz sind in diesem Überblick beschrieben. Im Folgenden erörtern wir, welche Herausforderungen es durch das LkSG insbesondere für die Pharmabranche gibt und welche Chancen sich mit den anstehenden Veränderungen verbinden. ESG als Treiber Die im Lieferkettengesetz verankerten Themen decken Teilbereiche der ESG-Aspekte (Environmental, Social und Governance) ab: Der Schutz der Menschenrechte ist dem Faktor „S“ von ESG zuzuordnen, Umweltaspekte des Lieferkettengesetzes dem „E“. Das Gesetz enthält aber auch Governance-Vorgaben mit Bezug auf die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Environmental: Umwelteinflüsse als Herausforderung für die Pharmabranche Im Pharmasektor rückt das Thema Umwelt immer stärker in den...

]]>
Fehler im CSRD-Report – diese Personen haften dafür https://klardenker.kpmg.de/fehler-im-csrd-report-diese-personen-haften-dafuer/ Mon, 30 Oct 2023 11:18:37 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=40407 Die Berichterstattung ist ein Haftungsrisiko; Unternehmen sollten sich schützen.

Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder tragen eine große Verantwortung, auch in strafrechtlicher Hinsicht. Immer mal wieder steht das Top-Management tatsächlich vor Gericht. Im Raum stehen dann zum Beispiel Insolvenzdelikte, Untreuestrafbarkeiten oder die Verletzung von Bilanzvorschriften. Der große Thementreiber ESG wirft nun eine weitere Frage auf: Ist eine fehlerhafte Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein weiteres Haftungsrisiko für Deutschlands Chefetagen? Rund 49.000 Unternehmen in der EU werden nach der CSRD in ihren Lageberichten auch Nachhaltigkeitsthemen dokumentieren müssen. Dabei sind Standards zu beachten, die die EU-Kommission auf der Basis der sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erlässt. Doch was sind die Folgen, wenn Fehler passieren, und welche Personen haften dafür? Sehr wahrscheinlich ist: Nicht nur das Unternehmen selbst kann Schaden nehmen. Und wahrscheinlich ist auch:  Umweltorganisationen und die Presse werden die Unternehmen genau beobachten und Verstöße oder fehlerhafte Angaben unter dem Schlagwort „Greenwashing“ publik machen. Dabei ist in diesem Zusammenhang „Greenwashing“ weit mehr als ein Kavaliersdelikt. Von der Berichtspflicht betroffene Gesellschaften und deren Organe sollten daher wissen: Was droht bei Fehlern außer einer Rufschädigung und wer im Unternehmen muss dafür geradestehen? Wie kann es zu Fehlern im CSRD-Report kommen? Es gibt verschiedene Gründe für Fehler bei der Berichterstattung. Eine der häufigsten Ursachen für Fehler...

]]>
CBAM: CO2-Preise für Einfuhren in die EU fordern Importeure heraus https://klardenker.kpmg.de/cbam-co2-preise-fuer-einfuhren-in-die-eu-fordern-importeure-heraus/ Thu, 28 Sep 2023 07:44:08 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=39972 Global agierende Unternehmen benötigen technologische Lösungen zur CBAM-Umsetzung.

Um den im Pariser Klimaabkommen vereinbarten 1,5-Grad-Pfad einzuhalten, will die Europäische Union ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 senken und bis 2050 klimaneutral sein. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) ab Oktober 2023. Mit der neuen Regelung erhebt die EU auch auf Warenimporte aus Nicht-EU-Ländern einen CO2-Preis und erweitert somit den CO2-Emissionshandel auf diese Produkte. Damit sind drei Ziele verbunden: Die EU will gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen für Unternehmen, die bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen, und Unternehmen in Ländern mit niedrigeren Ambitionen zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen. Der CBAM soll Anreize für Unternehmen außerhalb der EU setzen, Treibhausgas-Emissionen einzusparen. Die neue Regelung soll es für europäische Unternehmen unattraktiver machen, in Länder mit niedrigeren CO2-Anforderungen abzuwandern (Carbon Leakage). Die Erfüllung der damit einhergehenden gesetzlichen Anforderungen – dazu gehören der Austausch von CO2-Daten in der Lieferkette sowie eine CO2-Kalkulation für die betroffenen Importe – wird viele Unternehmen ohne den Einsatz passender technologischer Lösungen vor Probleme stellen. Meldepflicht beginnt im Oktober 2023, der Emissionshandel im Januar 2026 Das CO2-Grenzausgleichssystem wird schrittweise ab Oktober 2023 eingeführt. Ab dann unterliegen Unternehmen zunächst einer Meldepflicht gegenüber der mit der Durchsetzung des CBAM betrauten nationalen Überwachungsbehörde....

]]>
EU-Rohstoffgesetz: Was ist davon zu halten? https://klardenker.kpmg.de/eu-rohstoffgesetz-was-ist-davon-zu-halten/ Thu, 21 Sep 2023 11:28:14 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=39994 Kobalt, seltene Erden, Silizium: Bei vielen Rohstoffen hängt Europa von Importen ab.

Der internationale Wettlauf um Rohstoffe und Energie hat schon lange vor der aktuellen Energiekrisensituation begonnen. In Deutschland und Europa ist nunmehr aber unmittelbar klar geworden, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht, um bei der Rohstoffversorgung nicht abgehängt zu werden. Rohstoffe sind für das Gelingen einer grünen und digitalen Transformation einer Industriegesellschaft essenziell. Nicht zuletzt hängen wichtige Innovationen davon ab. Werden in Europa Computerchips oder Batterien für E-Autos hergestellt, steckt auch immer ein bisschen China, Südafrika oder ein anderer Produzent kritischer Rohstoffe im europäischen Produkt. Somit wird die Liefersituation zu einer strategischen Grundlage für ganze Geschäftszweige. Das EU-Rohstoffgesetz ist längst überfällig Mit Zunahme der geopolitischen Krisen und Decoupling-Entwicklungen ist es für Europa unerlässlich, Strategien gegen Rohstoffabhängigkeiten zu entwickeln. Mit einer Gesetzesinitiative beabsichtigt die EU-Kommission nun also eine langfristige Grundlage zu schaffen, eine strategische Unabhängigkeit der EU von Importen kritischer Rohstoffe aus Drittstaaten zu erreichen. Das sogenannte EU-Rohstoffgesetz, der Critical Raw Materials Act (CRMA), ist längst überfällig und notwendig. Die Auflistung kritischer und strategischer Rohstoffe wird fortlaufend aktualisiert. Durch das Monitoring wird es möglich sein, frühzeitig Entwicklungen und Risiken zu erkennen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen einzuleiten. In der Grafik sehen Sie die Länder, auf die der größte Anteil des weltweiten Angebots an seltenen Erden entfällt....

]]>
EU kämpft gegen Greenwashing: Das kommt auf Unternehmen zu https://klardenker.kpmg.de/eu-kaempft-gegen-greenwashing-das-kommt-auf-unternehmen-zu/ Fri, 23 Jun 2023 08:57:07 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=38936 Interview: Was steckt hinter der neuen Green Claims Directive?

Neue ESG-Regulatorik transformiert die Wirtschaft – und der gesellschaftliche Wandel schreitet ebenfalls längst voran. Unternehmen setzen bei ihren Marketingaktivitäten beispielsweise zunehmend darauf, ihre Produkte besonders umweltfreundlich darzustellen. Denn das verspricht angesichts veränderter Kund:innenwünsche Wettbewerbsvorteile. Nicht selten sind die Nachhaltigkeitsangaben aber unwahr. Die EU will gegen das sogenannte Greenwashing vorgehen und hat mit der Green Claims Directive 2023 einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Was sind die Hintergründe – und was sind die Folgen? Barbara Scheben, Partnerin, Head of Forensic, klärt im Interview auf. Frau Scheben, kompakt vorab: Was besagt die Green Claims Directive genau? Wie sehen Ziele und Zeitplan aus? Die Green Claims Directive ist eine von der EU-Kommission am 22. März 2023 vorgeschlagene Richtlinie zur Bekämpfung des Greenwashings. Sie soll Konsument:innen die Gewissheit geben, dass Produkte und Dienstleistungen, die als umweltfreundlich beworben werden, auch tatsächlich umweltfreundlich sind. Bis die vorgeschlagenen Regeln für Unternehmen verbindlich werden, wird aber noch einige Zeit vergehen: Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum Entwurf der Green Claims-Richtlinie in erster Lesung angenommen. Die erforderliche Zustimmung durch den EU-Rat steht noch aus. Kommt es zu einer Einigung haben die Mitgliedsstaaten nach Inkrafttreten der Richtlinie 18 Monate Zeit, die Regelungen in ihr nationales Recht umzusetzen. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten wird es weitere...

]]>
Lieber Mittelstand, die CSRD kommt https://klardenker.kpmg.de/sustainable-finance-achtung-mittelstand/ Wed, 14 Jun 2023 12:31:36 +0000 http://klardenker.kpmg.de/?p=28009 Welche Anforderungen zum ESG-Reporting auf kleine und mittlere Betriebe zukommen.

Am 5. Januar 2023 in Kraft getreten, enthält die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für eine Vielzahl an Unternehmen in der EU Neuerungen bereit. Die EU-Richtlinie zielt darauf, die Qualität der nichtfinanziellen Berichterstattung deutlich zu verbessern und damit auf das Niveau der finanziellen Berichterstattung anzuheben. Gleichzeitig werden mittelfristig deutlich mehr Unternehmen in die Berichtspflicht einbezogen, was vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor enorme Herausforderungen stellen wird. Zusammengefasst sind im Folgenden die wichtigsten Implikationen der CSRD zu finden: Erweiterung der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet die CSRD alle großen kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2024. Für nicht kapitalmarktorientierte große Unternehmen gilt die Berichtspflicht in gleichem Sinne ab 2025. Große Unternehmen sind definiert als solche, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: – Mehr als 250 Beschäftigte – Mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse – Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro Die Berichtspflicht für kleine und mittlere Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind, beginnt ab 2026, wobei diese Unternehmen eine Ausnahmeregelung („Opt-Out“) in Anspruch nehmen können, die sie bis 2028 von der Richtlinie befreit. Dies bedeutet, dass allein in Deutschland schätzungsweise 15.000 Unternehmen spätestens ab 2028 über Aspekte der Nachhaltigkeit im Sinne der Corporate Sustainability...

]]>
Green Claims Directive: EU will irreführende Umweltaussagen bekämpfen https://klardenker.kpmg.de/green-claims-directive-eu-will-irrefuehrende-umweltaussagen-bekaempfen/ Wed, 24 May 2023 12:34:54 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=37812 Neuer Richtlinienentwurf zu „Green Claims“ verlangt Nachweis für Öko-Labels.

Sie zieren immer mehr Produkte und Werbemittel: Öko-Labels. Geworben wird mit Klimaneutralität, nachhaltigen Verpackungen und umweltfreundlichen Inhaltsstoffen. Unklar ist allerdings oft der Wahrheitsgehalt dieser Aussagen. Die EU-Kommission hat ermittelt, dass nur die Hälfte der Öko-Labels und anderer Umweltaussagen ausreichende Nachweise enthalten. Die Behauptung, „grün“ und nachhaltig zu sein, ist zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, denn ökologische Produkte sind bei Verbraucher:innen gefragt. Bei der Vielzahl unterschiedlicher Kennzeichnungen und Methoden kann es schwierig sein, festzustellen, ob die Werbeaussagen vertrauenswürdig sind. Aber nur wenn die Umweltaussagen zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar sind, können Verbraucher:innen und andere Marktteilnehmende eine fundiertere Entscheidung für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen treffen, meint die EU-Kommission. Sie möchte nun sicherstellen, dass die Verbraucherinformationen über ökologische und soziale Auswirkungen verlässlich sind. Mit dem jetzt veröffentlichten Vorschlag einer Richtlinie über Umweltaussagen („Green Claims Directive“) sollen nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglicht und irreführende Umweltaussagen und Greenwashing bekämpft werden. Der Entwurf ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen des „Green Deals“. Mit diesem Maßnahmenpaket möchte die EU bis 2050 klimaneutral werden. Umweltaussagen („green claims“) sollen überprüft werden Die Richtlinie soll für alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen gelten. Unter den Vorschlag fallen alle umweltbezogenen Aussagen („Green Claims“), die nach geltendem Recht nicht zwingend vorgeschrieben sind. Das können Texte,...

]]>
Wie CSRD und Nachhaltigkeit die Abschlussprüfung verändern https://klardenker.kpmg.de/wie-csrd-und-nachhaltigkeit-die-abschlusspruefung-veraendern/ Wed, 24 May 2023 07:31:25 +0000 https://klardenker.kpmg.de/?p=38436 CO2, Abfalldaten, Menschenrechte: Berichtsanforderungen der EU mit großen Auswirkungen

Auf rund 49.000 große Unternehmen in der EU kommen in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen in ihrer Berichterstattung zu. Gestaffelt bis 2026 werden diese Unternehmen zur Anwendung der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet. Neben einer Welle an neuen Berichtsanforderungen hinsichtlich anzugebender Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht, weitet sich auch die Prüfungspflicht auf diese Nachhaltigkeitsinformationen aus. Der Fokus im Erstellungsprozess von Jahres- und Konzernabschlüssen liegt damit nicht mehr nur auf Themenkomplexen wie Umsatzerlöse, Pensionsrückstellungen, Impairment und Derivate. Informationen über völlig andere „Währungen“ wie beispielsweise Tonnen CO2-Emissionen, Arbeitsunfälle, Menschenrechtsbedingungen, Einsatz schädlicher Substanzen oder Abfalldaten müssen gesammelt im Lagebericht offengelegt werden. Die Herausforderungen an die Organisation und Governance eines Unternehmens sind weitreichend. Klar ist, die Richtlinie der EU-Kommission ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend. Dem Wert Nachhaltigkeit wird nun eine deutliche größere Rolle in den Abschlussprüfungen und Berichten eingeräumt. Reporting im Wandel – CSRD-Richtlinien bedeuten großen Einschnitt Die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS) hatte Anfang der 2000er-Jahre umfangreiche Auswirkungen für betroffene Unternehmen. Ich erinnere mich an große Implementierungsprojekte und die Folgen in Accounting-Abteilungen der Unternehmen und in der Abschlussprüfung. In meinen Augen ist der Einschnitt durch die CSRD noch tiefer. Durch die Richtlinie der EU-Kommission verändert...

]]>