Mit hauseigenen Regelwerken beugen Banken Greenwashing-Vorwürfen vor

Banken: Greenwashing-Kritik vorbeugen

Normen von Kreditverbänden und der EU helfen beim Aufsetzen von ESG-Finance-Frameworks

Keyfacts:

  • Die Bedeutung von Sustainable Finance wächst. Doch eine klare Definition von nachhaltigen Finanzprodukten steht noch aus.
  • Mit hauseigenen Regelwerken beugen Banken Greenwashing-Vorwürfen vor.
  • ESG-Finance-Frameworks (ESG: Environmental, Social, Governance) schaffen Orientierung nach innen und formulieren ein Versprechen nach außen.
  • Als Leitplanken bei der Erstellung können Normen von Kreditverbänden und der Europäischen Union dienen.

Das Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten (Sustainable Finance) wächst – ein Wachstumsfeld für Banken. Nachhaltigkeitsfinanzierungen und grüne Geldanlagen zum Beispiel verhelfen den Instituten als Bestandteil des Produktportfolios außerdem zur Verbesserung der eigenen Reputation am Markt. Folglich wächst das Angebot an ESG-Produkten schon seit geraumer Zeit. Das lenkt die Aufmerksamkeit auch auf das Thema Greenwashing – also auf Nachhaltigkeitsversprechen, die nicht eingelöst werden. Je mehr Finanzinstitute ihre Nachhaltigkeitsbemühungen in ihre Eigendarstellung einbinden, desto mehr wächst das Misstrauen, es sei vielleicht nicht alles grün, das als grün dargestellt wird. Oft wird der Vorwurf des Greenwashings mit einem Täuschungsvorwurf verknüpft.

Das Problem: Was genau sind nachhaltige Finanzprodukte? Eine klare Definition fehlt bislang. Allein deshalb ist eine Verteidigung gegen Greenwashing-Vorwürfe schwer möglich. Anstatt auf eine solche Vorgabe zu warten, setzen deshalb manche Finanzdienstleister selbst ein Regelwerk mit ESG-Kriterien für das eigene Haus auf – ein sogenanntes ESG-Finance-Framework.

Die Vorteile von ESG-Finance-Frameworks – nach innen und außen

Das hat Vorteile nach außen und innen. Für das Unternehmen selbst wirkt ein ESG-Finance-Framework als Orientierungshilfe für Zweifelsfragen und hilft dabei, ein konsistentes Handeln quer durch die gesamte Organisation sicherzustellen. Es kann bei der Entwicklung neuer Produkte ebenso die Richtung vorgeben wie bei der regelmäßigen Überprüfung bereits bestehender Produkte auf ihre fortbestehende Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen des Hauses und des Marktes.

Das Framework kann aber auch Wirkung nach außen entfalten, wenn die Bank es veröffentlicht und so Transparenz über ihre Regeln, ESG-Kriterien und Entscheidungsparameter schafft. Schließlich stellt die Bank damit auch einen Standard auf, an dem sie sich und ihre Produkte in der Zukunft messen lassen muss. In jedem Fall verhilft es der Bank, sich als Ansprechpartner für nachhaltige Finanzprodukte zu etablieren – und sie zeigt offen und transparent, keinen Raum für Greenwashing zu lassen.

Greenwashing einen Riegel vorschieben durch Standards in der Vertragsdokumentation

Beim Aufsetzen eines Frameworks ist ein Blick auf die Arbeit der Organisationen lohnenswert, die aktuell dasselbe Ziel verfolgen und voraussichtlich entstehende Normen mitgestalten werden. Am prominentesten sind die Initiativen der internationalen Kreditverbände und der Europäischen Kommission. In einem erhöhten Standardisierungsgrad der Finanzierungsdokumentation wird die Chance gesehen, der Gefahr des Greenwashings einen Riegel vorzuschieben und damit das Vertrauen in diesen jungen und wichtigen Markt zu steigern.

Die EU-Kommission ist dabei, durch verschiedene Gesetzesinitiativen den gesetzlichen Rahmen für eine verlässlichere Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte herzustellen. Mit der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung wurden bereits zwei rechtsverbindliche EU-Vorschriften verabschiedet. Die technischen Screening-Kriterien der EU-Taxonomie zu den ersten beiden Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) wurden bereits veröffentlicht.

Die GLP – vier Grundprinzipien einer nachhaltigen Finanzierung

Es folgen weitere Kriterien zu den übrigen Umweltzielen sowie eine Reihe weiterer Initiativen für mehr Nachhaltigkeit. Die Loan Market Association in London, die Loan Synditions and Trading Association in New York und die Asia Pacific Loan Market Association in Hongkong haben gemeinsam im März 2018 die Green Loan Principles (GLP) veröffentlicht. Sie bilden den Grundstein für eine Standardisierung der Vertragsdokumentation, die grünen und nachhaltigen Finanzprodukten zugrunde liegt.

Ihre vier Grundprinzipien bilden den Rahmen dafür, wann eine Finanzierung als nachhaltig gelten darf:

  • Mittelverwendung: Die gewährten Darlehensmittel müssen für „grüne Projekte“ verwendet werden. Die GLP führen eine exemplarische Liste solcher Projekte auf.
  • Prozessbewertung und Auswahl: Das Unternehmen soll den Darlehensgebern die Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele selbst erläutern, ebenso den Prozess zur Bewertung (ob Projekte die Auswahlkriterien an grüne Projekte erfüllen) sowie die Auswahlkriterien, die es herangezogen hat.
  • Erlösverwaltung: Die gewährten Darlehensmittel müssen auf zweckgebundenen Konten gutgeschrieben oder anderweitig angemessen nachverfolgt werden. Die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Darlehensmittel muss der Darlehensnehmer bereitstellen.
  • Reporting: Der Darlehensnehmer soll aktuelle Informationen zur Mittelverwendung, die auch regelmäßig zu überprüfen ist, vorhalten. Die GLB empfehlen, bestimmte Performance-Indikatoren festzulegen und die Prüfung der Erreichung dieser Performance-Indikatoren sowie die dabei angewandten Bewertungsmethoden offenzulegen.

Ebenfalls mit dem Ziel der Schaffung einer Standardisierung der Vertragsdokumentation haben die drei genannten Kreditmarktverbände ein Jahr darauf die Sustainability Linked Loan Principles (SLLP) veröffentlicht. Sie stellen Nachhaltigkeitsprinzipien für Darlehensverträge dar, die den traditionellen ‚grünen‘ – also umweltspezifischen Finanzprodukten – zwei weitere zentrale Aspekte an die Seite stellen: Zum einen sollen neben Umweltthemen (Environment) auch die beiden anderen ESG-Faktoren (Social und Governance) gefördert werden.

Zum anderen richten sich die SLLP an alle Darlehensnehmer – unabhängig davon, welchem Zweck die gewünschte Finanzierung dienen soll, solange sich der Darlehensnehmer nur eine Verbesserung seiner Nachhaltigkeitsperformance zum Ziel gesetzt hat und dieses Ziel insoweit Bestandteil der Finanzierungsvertragsdokumentation geworden ist, dass die Zielerreichung oder -verfehlung einen unmittelbaren Einfluss auf die Konditionen der Finanzierung hat. So entsteht eine echte Verknüpfung von unternehmensseitig gesetzten ESG-Zielen und der Unternehmensfinanzierung.

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