ESG-Reporting bei Banken und Auswirkungen auf die Finanzfunktion

Welche Anpassungen im Prozess- und Datenmodell vorgenommen werden müssen.

Keyfacts:

  • ESG und Sustainable Finance wird für Banken zum (regulatorischen) Imperativ, die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung weist der Finanzfunktion eine zentrale Rolle bei der notwendigen Transformation zu.
  • Der Vorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft kurzfristig insbesondere mittelgroße Finanzinstitute, die bisher größenbedingt von den Anforderungen nicht erfasst waren.
  • Auch die EU-Taxonomie muss bereits kurzfristig adressiert werden. Viele Banken gehen diese Herausforderung jedoch noch nicht aktiv mit einem Projekt an.
  • Mit CSRD und der angekündigten Neuausrichtung der Vorgaben für die Finanzberichterstattung wird sich die Tendenz Richtung integrierte Berichterstattung weiter verstärken.
  • Für Banken ergibt sich hieraus unmittelbarer Handlungsbedarf, bei der Umsetzung ist eine Verzahnung mit weiteren ESG-/ Sustainable-Finance-Initiativen erfolgskritisch.

Beim Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft sowie bei der Bekämpfung der Folgen und Begrenzung des Klimawandels kommt der Finanzwirtschaft als Intermediär eine zentrale Rolle zu.
Die sich abzeichnenden Vorgaben hinsichtlich des Aufbaus einer transparenten und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordern von der Finanzfunktion der Banken zum Teil tiefgreifende Anpassungen im Prozess- und Datenmodell. Die entsprechenden Analysen sind daher möglichst zeitnah zu initiieren.

1. Corporate Sustainability Reporting Directive

Die nichtfinanzielle Berichtspflicht ist für viele Unternehmen bereits heute Realität. Der am 21. April 2021 veröffentlichte Entwurf einer Richtlinie zur Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird die nichtfinanzielle Erklärung nun auf eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen ausweiten und auch die zugehörige inhaltliche Breite und die Governance umfassend verändern.

Konkret sind zukünftig alle Unternehmen betroffen, die als groß zu kategorisieren sind. Für Kreditinstitute ist dabei insbesondere die Absenkung des heutigen Schwellenwerts von 500 auf 250 Arbeitnehmende relevant.

Zudem erfolgt die Berichterstattung zukünftig zwingend im Lagebericht und wird durch eine Ausweitung der Prüfungspflichten des Abschlussprüfers (prüferische Durchsicht) ergänzt.

Die nichtfinanzielle Berichtspflicht umfasst unter anderem die Berichterstattung von Informationen über den Einfluss des Klimawandels und weiterer Nachhaltigkeitsrisiken auf das Geschäft der betroffenen Unternehmen sowie umgekehrt deren Einfluss auf die Gesellschaft und Umwelt (doppelte Materialität).

Dies und mehr müssen Unternehmen voraussichtlich zeitnah umsetzen. Denn es ist geplant, dass Mitte 2022 bereits ein erster Entwurf aufbauend auf dem bestehenden Vorschlag vorliegt und im Herbst 2022 durch konkretisierende delegierte Rechtsakte (Standards) vervollständigt wird. Zudem sollen im Folgejahr ergänzende sektorspezifische Standards folgen, auf deren Basis ab dem Geschäftsjahr 2023 zu berichten ist.

Für Banken, die neu in den Anwendungsbereich fallen – also heute noch keine nichtfinanzielle Erklärung abgeben – ist eine Vorbereitungszeit bis Ende 2022 möglich.

2. EU-Taxonomie

Auch die EU-Taxonomie-VO ist Teil des EU Action Plans zu Sustainable Finance und damit ein regulatorisches Element, das Banken ebenfalls umfassend betrifft. Die erste Offenlegung der Taxonomie-Quote hat in der NfE 2022 über das Geschäftsjahr 2021 zu erfolgen.

Zu den größten Herausforderungen gehört insbesondere die Datenverfügbarkeit und -aggregation.

Unsere Beobachtungen am Markt zeigen, dass ein wesentlicher Teil der betroffenen Institute die Thematik mit einem Projekt adressieren möchte. Gleichzeitig befasst sich ein ebenso signifikanter Anteil – trotz des hohen Zeitdrucks – noch mit der Planung oder Einwertung der Herausforderung.

Dies ist allerdings kein bankenspezifisches Phänomen wie eine kürzlich veröffentlichte Kurzumfrage des DRSC über den Umsetzungsstand der EU-Taxonomie unter den DAX30-Unternehmen bestätigt hat. In diesem Rahmen wurde insbesondere angegeben, dass „nur die Hälfte der Unternehmen derzeit davon ausgeht, die Berichtspflichten rechtzeitig erfüllen zu können“. (DRSC-Kurzumfrage zum Umsetzungsstand der EU-Taxonomie-VO)

Mit Blick auf den strikten Zeitplan ist eine rasche, aber fokussierte Umsetzung erforderlich.

3. Aktuelle Tendenzen im Bankenmarkt

Der Themenkomplex Nachhaltigkeit ist mittlerweile in den Vorstandsetagen angekommen, wie nicht zuletzt eine Benchmarking-Untersuchung der 2020-er Geschäftsberichte von 25 großen internationalen Banken durch KPMG (KPMG IFRS Limited (2021), Climate disclosures within Annual Financial Reports of Banks)  zeigt. So geben 72% der Banken an, dass sie die Klimakrise als ein finanzielles Geschäftsrisiko einschätzen. Dieses Geschäftsrisiko wird in der Regel als wesentlich eingestuft – dementsprechend erfolgt auch die Überwachung derzeit im Vorstand und im Aufsichtsrat.

Auf operativer Ebene gewinnt das Thema ebenfalls an Bedeutung. Ein Großteil der Banken hat bereits ESG-Produkte entwickelt und in ihr Portfolio aufgenommen (vor allem Green Bonds, Green Loans, Sustainable Funds); etwa 50% haben bereits Anpassungen an den Kreditrisikoprozessen vorgenommen, 36% sogar die Entlohnung des Top-Managements an das Erreichen von ESG-Zielvorgaben gekoppelt.

Die Auswirkungen auf den Abschluss, Anhang und Lagebericht waren hingegen noch überschaubar und beschränkten sich im Wesentlichen auf freiwillige Angaben wie etwa die TCFD-basierte Berichterstattung. Mit der EU-Taxonomie und dem nun veröffentlichen Entwurf der CSRD wurde nun ein weiterer Schritt zum Aufbau eines verbindlichen Regelwerks für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass weitere Maßnahmen, die eine Transparenz und Vergleichbarkeit im Lagebericht, aber auch in der Bilanz und der GuV anstreben, noch folgen werden.

Für die effiziente und zielgerichtete Umsetzung der aktuellen und zukünftigen Anforderungen sind die Kernkompetenzen der Finanzfunktion unerlässlich. Dabei geht es nicht nur um den Aufbau des Datenhaushalts und der Prozesslandschaft für die Bereitstellung von finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, sondern auch um die Integration nichtfinanzieller Themen in etablierte Governance-Systeme (2nd Line of Defense).

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir eine proaktive und gleichzeitig fokussierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Es bietet sich an, im ersten Schritt die Vorgaben der EU-Taxonomie, die ab dem 31. Dezember 2021 in Kraft treten, umzusetzen. Parallel dazu sind die CSRD-Anforderungen auf Basis des aktuellen Entwurfs zu analysieren und ein Monitoring der (erwarteten) regulatorischen Anforderungen aufzusetzen. Das Befassen mit der Berichterstattung sollte dabei in die weiteren ESG-/ Sustainable Finance-Initiativen eingebunden werden, um Konsistenz in der Umsetzung – strategisch wie operativ – sicherzustellen.