„Proaktiv, prozesseffizient und technisch versierte Prävention stellt eine gute Maxime für Verpflichtete in Zeiten des Paradigmenwechsels von der Aufsicht mit Augenmaß zur Aufsicht mit Biss dar.“
Andrea Junghanns verfügt über langjährige Erfahrung in der aufsichtsrechtlichen Prüfung und Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten, insbesondere in der Geldwäscheprävention. Mit ihren Erkenntnissen aus ca. 70 Jahresabschlussmandanten erstellt sie jährlich Benchmarkanalysen zu Mängeln in der Prävention und bringt ihre umfangreichen Kenntnisse in der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an angemessene und wirksame Compliance-Organisationen und steuernde Maßnahmen in Projekte ein. Andrea führt regelmäßig Prüfungen im Auftrag der Aufsicht durch und ist Sonderbeauftragte der BaFin. Außerdem wirkt sie im Arbeitskreis Geldwäsche des IDWs mit und ist bei KPMG mit verantwortlich für die Weiterentwicklung von IT-gestützten Lösungen, Prüfungsansätzen und die Digitalisierung von Prozessen im Umfeld der Geldwäscheprävention.