„Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird hinsichtlich der Relevanz für die Bilanzierenden und deren Stakeholder der klassischen Finanzberichterstattung (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht) in Nichts nachstehen. Sie wird ein zweites, sehr komplexes Reporting-Set darstellen, das den betroffenen Unternehmen die Zusammenstellung neuartiger und sehr umfangreicher Informationen -teilweise über die eigene Unternehmensgrenze- hinaus abverlangt.“
Als Leiter der Grundsatzabteilung für Rechnungslegungsfragen im Bereich Financial Services beschäftigt sich Michael Bär intensiv mit den aktuellen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Rahmen der nationalen und internationalen Gremienarbeit des Berufsstandes für Wirtschaftsprüfer (IDW und Accountancy Europe) beurteilt er frühzeitig Entwürfe der Offenlegungsanforderungen und sorgt für die Klärung des vielfältigen Interpretationsbedarfes. Gleichzeitig stellt er den Informationsfluss aus der Gremienarbeit zu unseren Kolleg:innen sicher, die unsere Mandanten bei der Umsetzung der Offenlegungsanforderungen beraten oder prüfen.