Die BaFin schärft den Verbraucherschutz

Entscheidend ist künftig nicht das Produkt, sondern der nachweisbare Kundennutzen.

Keyfacts:

  • Mit ihren verschärften Anforderungen zum Verbraucherschutz wechselt die BaFin von einer produktzentrierten Sicht hin zu einer Steuerungslogik, die am realen Kundennutzen ansetzt.
  • Künftig entscheidet nicht mehr die formale Produktkonformität, sondern der nachweisbare Kundennutzen darüber, ob ein Produkt am Markt bestehen kann.
  • Für Institute entsteht damit ein strategischer Anpassungsdruck – insbesondere in den Bereichen Konsumfinanzierung, Lebensversicherungen und Kryptogeschäften.

Die strategischen Ziele der BaFin für die Jahre 2026 bis 2029 markieren einen Bruch mit vertrauten Denkmustern. Die Aufsicht bewertet Finanzprodukte nicht länger danach, ob sie regulatorisch korrekt konstruiert sind. Sie prüft, ob sie im Markt funktionieren und misst Verbraucherschutz an der Wirkung entlang der gesamten Kundenbeziehung. Für Banken, Versicherer und Zahlungsdienstleister bedeutet das, ihre Steuerungsmodelle neu auszurichten und Marktergebnisse systematisch zu bewerten. Besonders deutlich zeigt sich das in der Konsumfinanzierung, im Bereich der Lebensversicherungen und im Kryptoumfeld.

 

1.     Konsumfinanzierung – steigende Risiken durch fehlende Transparenz

Viele Verbraucher nutzen „Buy now, pay later“ (BNPL)-Modelle und revolvierende Kreditkartenkredite, ohne die tatsächlichen Kosten und Rückzahlungsverpflichtungen zu überblicken. Kredite werden dadurch häufig unbewusst eingegangen, Risiken unterschätzt und bestehende Verschuldungstendenzen verstärkt. Die BaFin sieht darin ein wesentliches Verbraucherrisiko, das vor allem auf mangelnde Übersicht, unzureichende Bonitätseinschätzung, hohe Kostenstrukturen und den sehr leichten Zugang zu kurzfristigen Kreditformen zurückzuführen ist. Dies kann – verstärkt durch zunehmende Arbeitslosigkeit – zu steigenden Ausfällen führen.

Impulskäufe, Fehleinschätzungen und die schnelle Verfügbarkeit solcher Produkte bleiben zentrale Risikotreiber. Die Aufsicht geht daher davon aus, dass finanzielle Belastungen auch künftig auftreten werden und intensiviert ihre Marktüberwachung.

Diese aufsichtsrechtliche Neubewertung wird nun auch auf gesetzgeberischer Ebene konkretisiert. Mit dem Beschluss des Bundestags zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD II (Richtlinie (EU) 2023/2225) werden die von der BaFin identifizierten Risiken verbindlich in nationales Recht überführt. Die Richtlinie adressiert insbesondere die verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung, eine erhöhte Transparenz der Gesamtkosten, strengere Vorgaben für die Gestaltung von Werbung sowie die Einbeziehung bislang teilweise ausgenommener Kreditformen, wie etwa Buy‑Now‑Pay‑Later‑Modelle. Gleichzeitig verbessert die BaFin ihre Informationsangebote, damit Verbraucher Kreditentscheidungen besser einordnen können.

Produkte sollen für Verbraucher verständlicher werden

Für Institute und Zahlungsdienstleister verschärft sich das Aufsichtsumfeld spürbar, denn die Anforderungen an Governance, Produktgestaltung und Frühwarnmechanismen steigen. Zahlungsdienstleister müssen ihre Kreditwürdigkeitsprüfung, Kostenoffenlegung und Produktlogik so gestalten, dass Verbraucherentscheidungen nachvollziehbar, verständlich und belastbar sind. Greift eine Prüfung zu kurz oder sind zentrale Kostenelemente unklar, schreitet die Aufsicht deutlich schneller ein. Das reicht von Produktanpassungen, Einschränkungen im Vertrieb bis zur vollständigen Einstellung von Produkten bei grundlegenden Mängeln.

Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie gelten die verschärften Anforderungen auch für BNPL‑Anbieter und Zahlungsdienstleister. Selbst kurzfristige und zinsfreie Kleinstkredite erfordern künftig eine vollständige Kreditwürdigkeitsprüfung sowie klar verständliche Informationsunterlagen. Entscheidend ist, dass diese Vorgaben jetzt in Prozessen, Systemen und Kontrollen integriert sind und im Prüfungsfall nachweisbar funktionieren.

Die BaFin erwartet deshalb robuste, datenbasierte Abläufe, die

  • Effektivkosten transparent machen,
  • fragmentierte Verbindlichkeiten automatisiert erkennen,
  • Risikotreiber wie steigende Sollzinsen systematisch berücksichtigen.

2.     Lebensversicherungen – Herausforderungen bei Kosten und Kundennutzen

Viele Versicherte entscheiden sich für kapitalbildende Lebensversicherungen, ohne im Detail zu erkennen, wie Kosten, Zielmarktzuordnung und Überschussmechanismen ihre langfristige Rendite beeinflussen. Hohe Kostenbelastungen, häufige Vertragsabbrüche in den ersten Jahren und eine teils wenig transparente Überschussbeteiligung können dazu führen, dass die Produkte hinter den Erwartungen zurückbleiben und der tatsächliche Nutzen für die Versicherten geringer ausfällt als angenommen. Die BaFin bewertet solche Muster als Hinweis auf strukturelle Schwächen in der Produktgestaltung und sieht darin ein relevantes Risiko für Verbraucher. Besonders kritisch wird es, wenn Verträge nicht zum Zielmarkt passen oder die spätere Rentenphase keine verlässliche Leistungsbasis bietet.

Die BaFin prüft daher intensiver, wie Produkte freigegeben, vertrieben und über ihre Laufzeit gesteuert werden. Sie analysiert Kosten- und Stornomuster, beurteilt die Zielmarktdefinition und untersucht die Mechanik der Überschussbeteiligung. Auffällige Vergütungsstrukturen im Vertrieb rücken dabei ebenfalls stärker in den Fokus. Zugleich erhöht die Aufsicht ihre Anforderungen an Transparenz und Dokumentation, damit der wirtschaftliche Nutzen eines Produkts für die Versicherten nachvollziehbar bleibt. Wenn ein Produkt keinen angemessenen Nutzen bietet, greift die BaFin ein. Die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus der IDD (Richtlinie (EU) 2016/97) sowie aus den aufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnissen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere § 304 VAG. Produktanpassungen, Änderungen im Vertrieb oder die Einstellung einzelner Angebote sind mögliche Konsequenzen. Auch Maßnahmen gegenüber Verantwortlichen sind möglich. Ziel ist eine Gestaltung, die langfristig tragfähig bleibt und tatsächlich den Bedürfnissen der Versicherten entspricht.

Produkte sollen auf Nutzenversprechen und Langfristigkeit ausgerichtet werden

Für Versicherer gilt es, ihre Produktgovernance konsequent auf Langfristigkeit auszurichten. Kosten, Zielmarktzuordnung und Leistungsmechaniken müssen transparent nachvollziehbar und prüfbar sein. Versicherer müssen überzeugend darlegen können, dass ihre Produkte über die gesamte Laufzeit hinweg einen klaren, nachvollziehbaren Nutzen bieten und wirtschaftlich verlässlich konstruiert sind.

Konkret erwartet die Aufsicht, dass

  • Kostenstrukturen sauber hergeleitet und plausibel begründet werden,
  • Zielmärkte präzise definiert und im Vertrieb stringent eingehalten werden,
  • Überschussmechaniken verständlich erklärt werden und im Prüfungsfall einer belastbaren Begründung standhalten.

Dafür sind

  • eine belastbare Datenbasis,
  • konsequente Zielmarktkonformität,
  • wirksame Kontrollen zur Produktüberwachung und ‑steuerung sowie
  • aussagekräftige Governance‑Nachweise

unerlässlich.

3.     Kryptowerte und soziale Medien – verhaltensgetriebene Risiken im digitalen Raum

Kryptowerte bleiben für viele Anleger schwer einzuschätzen, da sie starken Wertschwankungen unterliegen und sich die Produktlandschaft aus regulierten und unregulierten Angeboten zusammensetzt. Im digitalen Umfeld können Informationen schnell verzerrt werden, zumal soziale Medien und Finfluencer zunehmend Einfluss auf Anlageentscheidungen nehmen und dabei nicht immer fachlich fundiert oder vollständig informieren. Dies erhöht das Risiko von Fehlentscheidungen, überzogenen Renditeerwartungen und impulsivem Anlageverhalten. Hinzu kommen spezifische Gefahren wie Phishing, Zugriffsverlust auf Wallets oder Hackerangriffe auf Kryptobörsen, die für Verbraucher besonders gravierend sind, da es keine Einlagensicherung gibt.

Produkte sollen so gestaltet sein, dass Vertrieb und Social Media keine Fehlanreize setzen

Die BaFin verschärft im Kryptobereich ihre Erwartungen deutlich. Da die MiCAR‑Vorgaben bereits verbindlich sind, geht es für Institute nicht mehr um die Einführung neuer Regeln, sondern um deren konsequente, nachweisbare und alltagstaugliche Umsetzung. Die zentrale Frage ist also nicht die Einführung neuer Regeln, sondern deren konsequente und nachweisbare Umsetzung. Die BaFin erwartet klare, verständliche und verlässliche Kommunikation zu Kryptoangeboten, unabhängig davon, ob der Erstkontakt über eigene Kanäle, soziale Medien oder externe Akteure erfolgt. Dies umfasst eine eindeutige Risikoaufklärung, die die besonderen Eigenschaften von Kryptowerten, einschließlich der Möglichkeit eines Totalverlusts, abbildet.

Gleichzeitig erwartet die Aufsicht, dass Institute ihre technischen und organisatorischen Strukturen so ausrichten, dass Cyber‑ und Fraud‑Risiken systematisch beherrscht werden.

Dazu gehören:

  • wirksame Schutzmechanismen für digitale Vermögenswerte,
  • robuste Prozesse rund um Wallet‑Zugänge und Verwahrung,
  • Maßnahmen gegen Phishing und Social‑Engineering,
  • sowie belastbare Notfall‑ und Wiederanlaufmechanismen.

Institute, die Kryptowerte anbieten oder anbieten wollen, müssen ihre Sicherheitsarchitektur vor dem Hintergrund aktueller Marktvorfälle kritisch überprüfen und sicherstellen, dass Systeme Angriffen und Betrugsversuchen standhalten.

Gleichzeitig intensiviert die BaFin ihre Marktüberwachung und prüft, ob Krypto‑Dienstleister ihre Pflichten als zugelassene Anbieter verlässlich erfüllen. Für Institute bedeutet dies, dass Governance, Kommunikationsabläufe und Vertriebsprozesse so gestaltet sein müssen, dass fehlerhafte Informationen, Fehlanreize und operative Risiken frühzeitig erkannt und wirksam adressiert werden. Nur so lassen sich Verbraucher fundiert informieren und gleichzeitig vor den spezifischen Risiken des Kryptomarkts schützen.

Bei unerlaubten Angeboten, etwa nicht registrierten Anbietern, intransparenten Modellen oder irreführenden Werbemaßnahmen greift die Aufsicht konsequent ein. Sie reicht von Warnungen bis hin zur Untersagung ganzer Geschäftsmodelle.

Die neue Aufsichtsperspektive im Verbraucherschutz: Marktwirkung als Maßstab

Die strategischen Ziele der BaFin für 2026–2029 markieren einen grundlegenden Perspektivwechsel. Verbraucherschutz wird nicht länger primär über Regelkonformität definiert, sondern über die tatsächliche Wirkung von Finanzprodukten bei Verbrauchern. Kosten, Risiken und Zielmarktpassung rücken damit stärker ins Zentrum der Aufsicht – datenbasiert, wirkungsorientiert und entlang der gesamten Customer Journey.

Was diese neue Aufsichtsperspektive für Institute konkret heißt:

  1. Entscheidend ist der reale Kundennutzen
    Nicht das Produktkonzept, sondern die Nutzung im Markt zählt. Produkte müssen im laufenden Geschäft zeigen, dass sie für Verbraucher verständlich, wirtschaftlich tragfähig und sinnvoll einsetzbar sind.
  2. Zielmärkte werden zur Bewährungsprobe
    Wenn Produkte regelmäßig außerhalb des vorgesehenen Zielmarkts genutzt werden, wertet die BaFin dies zunehmend als Hinweis auf mangelhafte Steuerung, nicht als Ausnahme.
  3. Transparenz wird aus Sicht der Verbraucher beurteilt
    Kosten‑, Risiko‑ und Leistungsmechaniken geraten in den Fokus, wenn sie Entscheidungen erschweren oder Fehlanreize begünstigen, auch bei formaler Transparenz.
  4. Marktergebnisse sind aufsichtsrelevant
    Frühstornos, Überschuldung, auffällige Kostenprofile oder spekulatives Verhalten gelten als zentrale Signale dafür, ob Produkte ihren Zweck erfüllen oder Verbraucher überfordern.
  5. Governance entscheidet über Aufsichtsfestigkeit
    Institute müssen nachvollziehbar darlegen können, warum ihre Produkte für Verbraucher geeignet sind und bleiben – über alle Vertriebswege hinweg, einschließlich digitaler Kanäle.

Kurz gesagt:
Die BaFin misst Verbraucherschutz künftig an der Marktwirkung. Für Institute wird er damit zum Gradmesser für Produktqualität, Steuerungsfähigkeit und regulatorische Robustheit.

Vom Produktversprechen zur nachweisbaren Kundentauglichkeit

Die strategische Neuausrichtung der BaFin macht deutlich: Verbraucherschutz ist kein nachgelagerter Compliance‑Aspekt mehr, sondern ein zentraler Prüfstein für tragfähige Produkte und Geschäftsmodelle. Institute stehen vor der Aufgabe, den tatsächlichen Kundennutzen systematisch zu belegen, nicht nur konzeptionell, sondern anhand realer Marktergebnisse.

Wer Transparenz, Zielmarktkonformität und wirksame Produktgovernance frühzeitig in die Steuerung integriert, reduziert nicht nur aufsichtsrechtliche Risiken, sondern stärkt auch die Qualität des eigenen Angebots. Wer daran festhält, Produkte primär formal zu rechtfertigen, läuft hingegen Gefahr, den Maßstab der neuen Aufsichtsperspektive zu verfehlen – mit entsprechend spürbaren Konsequenzen.