EBA-Banken-Stresstest 2025: Jetzt mit den Vorbereitungen beginnen
EBA-Stresstest 2025: Jetzt vorbereiten
Insbesondere die Berücksichtigung der CRR III führt zu Mehraufwand für die Institute.
Keyfacts:
- Mit dem EBA-Stresstest steht den Banken die nächste Bewährungsprobe bevor.
- Wesentliche Neuerungen sind die Berücksichtigung der CRR-III-Vorgaben, die Zentralisierung der Berechnungen der Nettozinserträge und die Ausweitung des Proportionalitätsprinzips auf kleinere Banken.
- Insbesondere die Umsetzung der CRR-III-Anforderungen wird für die betroffenen Banken herausfordernd sein, da damit zahlreiche Neuberechnungen einhergehen.
Ob Liquidität, Klimaschutzanforderungen oder Cybersicherheit: Banken müssen sich regelmäßig Stresstests der Aufsicht stellen und zum Beispiel ihre Reaktions- und Widerstandsfähigkeit in vorgegebenen Szenarien unter Beweis stellen. Die Ergebnisse sollen zeigen, wie die Institute in bestimmten Schocksituationen aufgestellt sind und ob ihre Vorkehrungen ausreichen, um sie zu meistern.
Alle zwei Jahre stellt auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Häuser in Europa auf den Prüfstand. Nun ist es wieder so weit – und die ersten Veröffentlichungen weisen Neuerungen auf.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EBA den Entwurf ihrer Methodik sowie der Templates und Leitlinien für ihren Stresstest 2025. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten mit Bankenvertretern diskutiert und bis Ende 2024 finalisiert. Der Start des Stresstests ist für Ende Januar 2025 geplant.
Zentrale Neuerung: Die Integration der Vorgaben aus der CRR III
Die Erfahrungen aus den vergangenen Stresstests zeigen: Auch wenn bis zum Jahresende noch Feinjustierungen vorgenommen und Fehler bereinigt werden, wird es keine großen Änderungen mehr an der Methodik, den Templates und Leitlinien geben. Die teilnehmenden Institute können und sollten daher den Entwurf bereits für die Vorbereitung auf den EBA-Stresstest nutzen.
Was gleich auffällt: Die Datenanforderungen steigen erneut – bei gleichzeitig sinkenden Freiheitsgraden. Das ist nicht überraschend. In allen bisherigen Stresstests sind die Anforderungen Schritt für Schritt gestiegen, und auch der Stresstest 2025 wird hier keine Ausnahme bilden.
Die wichtigste Neuerung – und aus unserer Sicht auch die größte Herausforderung für die Banken – ist die Berücksichtigung der dritten Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR III). Sie soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten und sogleich in vollem Umfang in den Stresstest Eingang finden.
Es empfiehlt sich daher, die Umsetzung der Anforderungen aus der CRR III zu beschleunigen, da sich diese auf die Stresstest-Ergebnisse und damit auf die Pillar-2-Guidance auswirken. Zu beachten ist dabei vor allem, dass sich die neuen Anforderungen insbesondere auf die Berechnung der risikogewichteten Aktiva (Risk-weighted Assets, RWA) für Kreditrisiko, Credit Valuation Adjustment (CVA) und operationelle Risiken auswirken.
EBA folgt den Weiterentwicklungen bei FRTB und Output Floor
Gleichzeitig wird der Output Floor eingeführt, der für interne Modelle im Standardansatz (SA) eine zweite Berechnung erfordert. Lediglich im FRTB-SA (Fundamental Review oft he Trading Book FRTB) und dem SA für operationelle Risiken beschränkt sich die Berechnung des Output Floor auf den Startpunkt, während insbesondere im Kreditrisiko eine vollständige RWA-Simulation der auf internen Ratings basierenden (IRB)-Portfolios im Standardansatz (KSA) erforderlich ist. Das stellt für IRB-Banken einen signifikanten Aufwandstreiber mit potenzieller Ergebnisauswirkung dar.
Außerdem berücksichtigen die Vorgaben die Entscheidung der Kommission, das Datum für die Anwendung der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) zu verschieben. Die Berechnung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken basiert somit im Wesentlichen weiterhin auf den CRR-II-Regeln. Die zusätzliche Berechnung des Standardansatzes für den Output Floor erfolgt jedoch mit dem FRTB alternativen SA oder, falls dieser nicht verfügbar ist, mit dem alten SA.
Stresstest legt Fokus auf Nettozinserträge und Proportionalitätsprinzip
Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die Nettozinserträge (Net Interest Income, NII) zu legen: NII-Simulationen für nicht derivative Positionen werden zentralisiert – ohne bankinterne Simulation –, für Positionen mit Handelsabsicht (Held-for-Trading) werden Simulationen auf Basis des Dreijahress-Durchschnitts durchgeführt.
Zu einer Weiterentwicklung der Anforderungen zählt auch, dass das Proportionalitätsprinzip auf kleinere Banken mit einer Bilanzsumme von weniger als 50 Milliarden Euro ausgeweitet wird. Bislang war dies vor allem den EZB-beaufsichtigten Banken außerhalb des EBA-Teilnehmerkreises vorbehalten.
Die Vereinfachungen sind allerdings überschaubar: In der Praxis wird insbesondere die Reduzierung der Anzahl der Länder-Währungspaare im Reporting zu Erleichterungen führen.
CRR III: Vielzahl von Neuberechnungen und Neubewertungen fordert zusätzliche Daten
Auch wenn die Weiterentwicklung der Stresstest-Methodik eher einer Evolution als einer Revolution entspricht, empfiehlt es sich, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen. Denn insbesondere die Berücksichtigung der CRR III erfordert eine Vielzahl von Neuberechnungen und -bewertungen – und somit das Beschaffen und Bereitstellen zusätzlicher Daten.
Eine reibungslose interne Koordination und die Möglichkeit, kurzfristig auf Daten in hoher Qualität zugreifen zu können, werden dabei immer wichtiger.
Der EBA – Stresstest 2025 im Überblick
Der Stresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde enthält einige Neuerungen: Unsere Empfehlungen für Ihre Vorbereitung.
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