Instant Payments: So setzen Banken die neuen Pflichten richtig um

Instant Payments richtig umsetzen

Instant Payments kommen – eine Herausforderung für Compliance-Verantwortliche.

Keyfacts:

  • Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Instant Payments beginnt die Frist für die Umsetzung.
  • Banken bleibt somit nur neun Monate Zeit, um die neuen Pflichten in ihre Abläufe aufzunehmen.
  • Compliance-Verantwortliche stehen vor Herausforderungen mit Blick auf die Abwicklung und Überwachung ihrer Transaktionen.

Instant Payments: Was ist neu?

Im ohnehin dynamischen Umfeld der Banken und Zahlungsdienstleister liefert eine regulatorische Neuerung derzeit besonders viel Diskussionsstoff: Instant Payments, zu Deutsch: Echtzeitüberweisungen.

Am 7. Februar 2024 im Europäischen Parlament beschlossen, sieht die Verordnung vor, dass Zahlungsdienstleister künftig dazu verpflichtet sind, ihren Kunden an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr individuelle Zahlungen in Echtzeit („Instant Payments“) anzubieten.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Spätestens neun Monate nach Inkrafttreten sollen Zahlungsdienstleister in der Lage sein, Instant Payments zu empfangen. Weitere neun Monate später folgt die Verpflichtung zum Senden von Instant Payments.

Mittelfristig soll jedes Zahlungsinstitut auch in der Lage sein, Instant Payments zumindest in Euro auch außerhalb des Euroraums zu empfangen und zu senden.

Schnell und ohne Zusatzgebühren – Überweisungen in Echtzeit kommen

Den Weg für Instant Payments ebnete die Einführung des TARGET2-Zahlungssystems. Dieses schafft die Voraussetzungen zur Abwicklung von Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden. Einige Banken haben ihren Kunden die Möglichkeit für sofortige Zahlungen zwischen Konten ihres eigenen Hauses schon eingeräumt. Über die Grenzen verschiedener Bankhäuser hinweg war diese Option bisher aber vielfach nicht verfügbar – oder zumindest mit hohen Gebühren für solche Zahlungen verbunden.

Dank der neuen Verordnung für Instant Payments sollen Überweisungen in Echtzeit nun einheitlich und flächendeckend im Euro-Raum, später auch grenzüberschreitend möglich sein. Und dabei dürfen diese nicht mehr kosten als herkömmliche SEPA- und SWIFT-Transaktionen.

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Betrug und Geldwäsche verhindern: Instant Payments als Herausforderung für die Compliance

Mit Blick auf die Compliance bringt die Verordnung neue Herausforderungen, mit deren Umsetzung Zahlungsdienstleister sich zeitnah befassen sollten. Unter anderem müssen sie sicherstellen, dass die von ihnen ausgeführten Zahlungen keine Sanktionsverstöße verursachen oder zu Betrugs- oder Geldwäschezwecken missbraucht werden.

Diese Pflichten sind nicht neu. In der Regel blieb jedoch ausreichend Zeit, um Zahlungen zu prüfen und deren Ausführung im Verdachtsfall zu stoppen. Denn bislang haben Banken für die Abwicklung einer SEPA-Transaktion einen Arbeitstag Zeit. Das verschafft den Instituten Zeit, um ein- und ausgehende Zahlungen automatisiert auf Sanktionsverstöße zu screenen, bei Bedarf eine manuelle Prüfung durchzuführen und eine Zahlung gegebenenfalls rechtzeitig zu stoppen. Mit der neuen EU-Verordnung ändert sich das.

Da eine Zahlung zukünftig entweder automatisiert durchgeführt oder abgelehnt wird und das Geld innerhalb von etwa zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto eintrifft, entfällt die Möglichkeit, die Zahlung vor Ausführung manuell zu prüfen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass keine Sanktionsverstöße bei Zahlungen im Euroraum begangen werden – oder dass ein Verstoß zumindest erkannt wird.

Die Verordnung schreibt daher vor, dass Zahlungsdienstleister täglich zu überprüfen haben, ob sich unter ihren Kunden Personen befinden, die auf einer Sanktionsliste stehen.

Was tun bei Listentreffern und sonstigen Auffälligkeiten?

Ergibt die Sanktionslistenprüfung eine Übereinstimmung, sind die Vermögenswerte der betroffenen Kunden unmittelbar einzufrieren. Um das Kundenerlebnis bei Instant Payments nicht zu gefährden, müssen Zahlungsdienstleister daher noch deutlich stärker als bisher ihre Screening-Systeme auf eine möglichst geringe Anzahl von False Positives optimieren.

Die Anzahl der False Positives im Sanktions-Screening liegt bei vielen Häusern im Bereich von mehr als 95 Prozent der generierten Alerts und sollte vor dem Hintergrund der flächendeckenden Einführung von Instant Payments von Zahlungsdienstleistern zeitnah optimiert werden. Denn die grundsätzliche Pflicht zum Monitoring und zum Aufdecken von Auffälligkeiten mit Bezug zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Fraud bleibt von der Verordnung unberührt.

Um bei Instant Payments die Menge der False Positives im Sanktions-Screening zu verringern, dürfte künftig kein Weg am Einsatz künstlicher Intelligenz vorbeiführen – auch und insbesondere um eine sekundenschnelle Bearbeitung und Abwicklung der Transkation bei gleichzeitiger Wahrung der Compliance-Pflichten sicherzustellen.

Unternehmen und ihre Compliance-Verantwortlichen können die Herausforderungen der neuen EU-Verordnung gleichzeitig als Chance begreifen, um ihre Prozesse mittels geeigneter Lösungen effizienter und zukunftsfähig auszurichten. Der Zeitpunkt, um die hierfür erforderlichen Veränderungen in der Prozess- und Software-Umgebung zu schaffen, ist jetzt.