Betrug und Geldwäsche verhindern: Instant Payments als Herausforderung für die Compliance
Mit Blick auf die Compliance bringt die Verordnung neue Herausforderungen, mit deren Umsetzung Zahlungsdienstleister sich zeitnah befassen sollten. Unter anderem müssen sie sicherstellen, dass die von ihnen ausgeführten Zahlungen keine Sanktionsverstöße verursachen oder zu Betrugs- oder Geldwäschezwecken missbraucht werden.
Diese Pflichten sind nicht neu. In der Regel blieb jedoch ausreichend Zeit, um Zahlungen zu prüfen und deren Ausführung im Verdachtsfall zu stoppen. Denn bislang haben Banken für die Abwicklung einer SEPA-Transaktion einen Arbeitstag Zeit. Das verschafft den Instituten Zeit, um ein- und ausgehende Zahlungen automatisiert auf Sanktionsverstöße zu screenen, bei Bedarf eine manuelle Prüfung durchzuführen und eine Zahlung gegebenenfalls rechtzeitig zu stoppen. Mit der neuen EU-Verordnung ändert sich das.
Da eine Zahlung zukünftig entweder automatisiert durchgeführt oder abgelehnt wird und das Geld innerhalb von etwa zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto eintrifft, entfällt die Möglichkeit, die Zahlung vor Ausführung manuell zu prüfen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass keine Sanktionsverstöße bei Zahlungen im Euroraum begangen werden – oder dass ein Verstoß zumindest erkannt wird.
Die Verordnung schreibt daher vor, dass Zahlungsdienstleister täglich zu überprüfen haben, ob sich unter ihren Kunden Personen befinden, die auf einer Sanktionsliste stehen.
Was tun bei Listentreffern und sonstigen Auffälligkeiten?
Ergibt die Sanktionslistenprüfung eine Übereinstimmung, sind die Vermögenswerte der betroffenen Kunden unmittelbar einzufrieren. Um das Kundenerlebnis bei Instant Payments nicht zu gefährden, müssen Zahlungsdienstleister daher noch deutlich stärker als bisher ihre Screening-Systeme auf eine möglichst geringe Anzahl von False Positives optimieren.
Die Anzahl der False Positives im Sanktions-Screening liegt bei vielen Häusern im Bereich von mehr als 95 Prozent der generierten Alerts und sollte vor dem Hintergrund der flächendeckenden Einführung von Instant Payments von Zahlungsdienstleistern zeitnah optimiert werden. Denn die grundsätzliche Pflicht zum Monitoring und zum Aufdecken von Auffälligkeiten mit Bezug zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Fraud bleibt von der Verordnung unberührt.
Um bei Instant Payments die Menge der False Positives im Sanktions-Screening zu verringern, dürfte künftig kein Weg am Einsatz künstlicher Intelligenz vorbeiführen – auch und insbesondere um eine sekundenschnelle Bearbeitung und Abwicklung der Transkation bei gleichzeitiger Wahrung der Compliance-Pflichten sicherzustellen.
Unternehmen und ihre Compliance-Verantwortlichen können die Herausforderungen der neuen EU-Verordnung gleichzeitig als Chance begreifen, um ihre Prozesse mittels geeigneter Lösungen effizienter und zukunftsfähig auszurichten. Der Zeitpunkt, um die hierfür erforderlichen Veränderungen in der Prozess- und Software-Umgebung zu schaffen, ist jetzt.