Vom Cloud Souvereignty Framework der EU zu den C3A-Kriterien für digitale Souveränität
C3A orientiert sich am Cloud Sovereignty Framework der Europäischen Union. Dieses ist primär ein Vergabe‑ und Bewertungsinstrument für EU‑Institutionen und -Behörden und diente bisher nur als Orientierung für die private Wirtschaft. Das BSI übernimmt die Struktur und die Kategorien und die Zielsetzung des EU‑Rahmenwerks und übersetzt seine Kernziele in konkret prüfbare Kriterien für Unternehmen – und erweitert es um weitere Aspekte.
Gleichzeitig grenzt das BSI bewusst ab: SOV‑7 des EU-Frameworks (Security and Compliance Sovereignty) wird bereits über etablierte BSI‑Standards wie den C5 (aktuell noch in Version C5:2020, bald dann auch in zertifizierter Form als C5:2026) und dem IT‑Grundschutz adressiert, während SOV‑8 des EU-Rahmenwerks (Environmental Sustainability) außerhalb des BSI‑Auftrags liegt.
Damit überführt C3A das EU‑Rahmenwerk gezielt dort in eine Handlungsanleitung, wo es um Autonomie und Selbstbestimmung in der Cloud geht, ohne Sicherheitsanforderungen zu duplizieren.
Wie sollten Banken, Versicherungen und andere Finanzunternehmen mit C3A umgehen?
Finanzdienstleister sollten C3A nutzen, um ihre Souveränitätsanforderungen in Beschaffungsvorgängen, in ihrer Architektur und in Verträgen zu verankern – jeweils klar orientiert am Anwendungsfall. Die meisten Anbieter erfüllen einen Großteil der Anforderungen bereits heute.
C3A-Zertifizierungen werden in den nächsten Monaten folgen. Als Beschaffungskriterium wird der C3A-Standard damit erst ab Ende 2026 oder im Frühjahr 2027 sinnvoll.
Dieser Text entstand unter Mitwirkung von Christian Wächter und Kübra Öztürk.