Freiheiten führen zu Unklarheiten bei der Auslegung der Vorgaben
Die BaFin lässt den Banken somit – analog zur EBA – Freiheiten bei der Einschätzung, welche Positionen im CSRBB zu berücksichtigen sind. Gerade diese Freiheiten stellen direkt EZB-beaufsichtigte Banken in der Umsetzung von CSRBB regelmäßig vor große Herausforderungen.
Das hat zu einer hohen Heterogenität der CSRBB-Ansätze bei den Großbanken geführt, insbesondere was die Berücksichtigung von Krediten, Eigenemissionen und Geldmarktgeschäften angeht.
Eine etablierte und klare Marktpraxis, an der sich die national beaufsichtigten Banken orientieren können, gibt es somit noch nicht (Stand 2024). Die Auslegung erfordert daher in der Regel umfangreiche Analysen und Nachweise.
Hinzu kommt die Herausforderung, eigene CSRBB-Szenarien zu definieren, diese in die barwertigen und periodischen Simulationsrechnungen zu integrieren und CSRBB mit einer angemessenen Governance in der Bank zu verankern. CSRBB wird als eigene Risikoart auf einer Ebene zum Beispiel mit dem IRRBB etabliert.
Gemäß MaRisk sind Credit Spread Risiken zwar nicht zwangsläufig als materiell einzustufen, jedoch muss CSRBB unabhängig von der Materialitätsabschätzung gemessen und separat ausgewiesen werden. Eine (separate) Limitierung und Steuerung des CSRBB kann somit bei Immaterialität vermieden werden. Dazu steht jetzt fest: Als Herausforderung kommt ein enges Timing hinzu, denn die Umsetzungsfrist für CSRBB endet am 31. Dezember 2024.
Bafin zieht die Zügel bei der Einlagenmodellierung an
Die Änderungen bei den Zinsänderungsrisiken sind im Vergleich zu CSRBB überschaubarer. Viele Aspekte waren Klarstellungen oder leichte Verschärfungen in den Dokumentationsanforderungen. Die geforderte Berücksichtigung von Marktwerteffekten in der Risikomessung sind vor dem Hintergrund der neuen Meldepflichten (EBA/ITS/2023/03) ohnehin bis 30.09.2024 umzusetzen.
Einschneidender sind die Regeln für die Einlagenmodelle. Die BaFin hat die Begrenzung der durchschnittlichen volumen-gewichteten Laufzeit für Einlagen von fünf Jahren übernommen. Auch das Verbot der Modellierung von Einlagen anderer Banken wurde übernommen, jedoch ohne die Ausnahmegenehmigung für Operational Deposits.
Bankeinlagen sind von deutschen Instituten somit in jedem Fall als täglich fällig zu berücksichtigen, wohingegen auf europäischer Ebene operationelle Einlagen von Banken modelliert werden dürfen.
Darüber hinaus hat die BaFin die Verwendung von Stützstellen von mehr als zehn Jahren in der Einlagenmodellierung untersagt. Die Anforderung geht über diejenigen der EBA hinaus und wird auch einige der Großbanken in Deutschland vor Herausforderungen stellen. Viele große Banken in Europa nutzen Stützstellen mit bis zu 15, 20 oder gar 25 Jahren.
Die Möglichkeiten von deutschen Banken in der Einlagenmodellierung werden also weiter eingeschränkt, als das auf europäischer Ebene der Fall ist. Das deckt sich auch mit jüngsten aufsichtsrechtlichen Gesprächen und Prüfungen der BaFin: Hier wurden lange Laufzeitannahmen für Einlagen stets sehr kritisch betrachtet.
Die neuen Regeln für IRRBB treten unmittelbar in Kraft. Es gibt keine Umsetzungsfrist oder Übergangsphase für die Beschränkung der Laufzeiten der Einlagenmodelle.
Der Druck durch die Vorgaben zu CSRBB und IRRBB bleibt hoch
Gegenüber der Konsultation hat die Bafin nur wenige Änderungen vorgenommen.
Die Anforderungen der MaRisk sind herausfordernd. Dies liegt auch an den kurzen Umsetzungsfristen, wobei die Anforderungen an IRRBB sofort gelten, und jene für CSRBB ab Jahresende 2024.
Aus den Umsetzungsprojekten zu CSRBB bei den EZB-beaufsichtigten Banken wissen wir, dass insbesondere die Definition der relevanten Produkte und das Ableiten angemessener Stresstests einen hohen Aufwand verursachen. Die Aufsicht macht den Banken hier wenige Vorgaben und überträgt die Verantwortung, einen angemessenen Ansatz zu entwickeln, auf die einzelnen Institute.
Je nach Ausgestaltung kann die Einführung von CSRBB signifikante Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit und die Risikosteuerung haben. Die weiteren Begrenzungen zu Einlagenmodellen werden darüber hinaus die Modellierungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Banken weiter einschränken und die Banksteuerung weiter verkomplizieren.
Der Druck durch die Vorgaben in Sachen Zinsänderungsrisiko und CSRBB ist und bleibt also hoch.