AMLA geht einen wichtigen Schritt in Richtung harmonisierte Aufsicht
Die AMLA hat am 18. Dezember 2025 zwei RTS-Entwürfe mit einer gemeinsamen Methodik zur Risikobewertung sowie einen ITS-Entwurf für die Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht veröffentlicht. Bis zum 27. Januar 2026 kann hierzu Stellung genommen werden.
Zum ersten Mal werden die Aufsichtsbehörden in der gesamten EU eine gemeinsame Methodik zur Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken anwenden. Der RTS-Entwurf zur Risikobewertung legt Datenpunkte und Kriterien fest, die die nationalen Aufsichtsbehörden zur Bewertung der von ihnen beaufsichtigten Unternehmen verwenden werden. Der RTS-Entwurf zur Auswahl wendet dieselben Datenpunkte und Kriterien an, um festzulegen, wie die GwG die Risiken für die Auswahl von Unternehmen für die direkte Beaufsichtigung bewerten wird.
Dieser harmonisierte Ansatz bedeutet, dass die GwG und die nationalen Aufsichtsbehörden das gleiche Verständnis von Risiken haben werden, was zu einer robusteren und kohärenteren AML/CFT-Aufsicht in ganz Europa führt. Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission werden diese Regeln in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten.
Der ebenfalls konsultierte ITS-Entwurf legt fest, wie nationale Aufsichtsbehörden mit der AMLA zusammenarbeiten, wenn diese ab 2028 ausgewählte Finanzinstitute direkt beaufsichtigt. Er beschreibt den Zeitplan und die Schritte für das Auswahlverfahren der Verpflichteten, das spätestens 2027 beginnen soll, sowie die erforderliche Datenmeldung der Institute an die nationalen Behörden. Zudem regelt der ITS die Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen nationalen Behörden und der AMLA.