BaFin aktualisiert MaGo-Rundschreiben
Die BaFin hat ihre Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II (MaGo für SII-VU) überarbeitet und am 14. Juli 2025 veröffentlicht. Das Rundschreiben rückt nun zentrale Aspekte der Geschäftsorganisation stärker in den Fokus und wurde übersichtlicher gestaltet.
Die BaFin hat das entsprechende Rundschreiben an fachliche und regulatorische Entwicklungen angepasst, jedoch keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Die Neufassung berücksichtigt die aufsichtlichen Erfahrungen seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2017 und greift aktuelle Themen wie automatisierte Geschäftsprozesse und Nachhaltigkeit auf. Das überarbeitete Rundschreiben hilft den Unternehmen, die für sie relevanten regulatorischen Anforderungen umzusetzen. Es enthält eine Übergangsregelung, die den SII-Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung der notwendigen Anpassungen gibt. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt eine Frist von drei Monaten. Erst danach – also am 14.10.2025 – tritt das neue Rundschreiben in Kraft. Das bisherige Rundschreiben verliert dann seine Gültigkeit.