BaFin-Allgemeinverfügungen zur Nachhandelstransparenz bei Nichteigenkapitalinstrumenten teilweise widerrufen
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Allgemeinverfügungen zur Nachhandelstransparenz für Handelsplätze und OTC, den direkten Handel zwischen zwei Parteien und ohne zentrale Börse, teilweise widerrufen.
Die Teilwiderrufe für Handelsplätze und den OTC-Handel gelten ab dem 02. März 2026.
Hintergrund sind die vom 2. März 2026 an geltenden europarechtrechtlichen Vorgaben durch die veränderte Delegierte Verordnung (EU) 2017/583. Die Regelungen zu den Aufschüben von Nachhandelstransparenzverpflichtungen für Anleihen, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate ergeben sich künftig direkt aus den Vorgaben der Verordnung. Im Hinblick auf Derivate sollen die alten Vorgaben gemäß der europarechtlichen Übergangsreglungen solange gelten, bis die Verordnung auch für Derivate angepasst wurde. Diese Informationen wurden wortgleich der BaFin-Meldung vom 27. Februar 2026 unter diesem Link entnommen.