BaFin ergänzt zwei "Fit and Proper"-Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung und von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen von Versicherungsunternehmen

Die Finanzaufsicht hebt durch die Ergänzungen in den beiden Rundschreiben die Bedeutung von bestimmten Aspekten für Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen hervor.

Die in das Rundschreiben 9/2023 (VA) („Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG“) eingefügte Ergänzung in Randnummer 92 unterstreicht die Bedeutung der Anforderungen an das Geschäftsleitungsorgan als Ganzes sowie an die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung.
Das Rundschreiben 10/2023 (VA) („Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß VAG“) wird in Randnummer 102 beim Thema Cooling-Off, Wechsel einer Person vom Vorstand in das Aufsichtsorgan ergänzt, um Interessenkonflikten wirksamer zu begegnen. Die Änderung betrifft den Wechsel einer Person von der Geschäftsleitung in das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan. Diese Regelung folgt den Vorgaben des Corporate Governance Codex und wird mit den Veröffentlichungen einheitlich im Banken- und Versicherungsbereich in den jeweiligen Rundschreiben geregelt. Siehe hierzu auch das zeitgleich veröffentlichte Rundschreiben der Bankenaufsicht.Weiterführende Informationen können Sie der BaFin-Pressemitteilung vom 22. Oktober 2025 unter diesem Link entnehmen.