BaFin-Konsultation 09/2024: Konsultation des Entwurf einer Kryptomärktemitteilungs-Verordnung zum Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Am 26. November 2024 hat die BaFin den Entwurf einer Kryptomärktemitteilungs-Verordnung zur Konsultation gestellt, der Vorgaben zur Übermittlung von Insiderinformationen macht.
Der Entwurf macht nach MiCAR verpflichteten Emittenten, Anbietern und Antragstellern nähere Vorgaben, wie sie veröffentlichte Insiderinformationen an die BaFin zu übermitteln haben. Darüber hinaus stellt er klar, wie Aufschubmitteilungen an die Finanzaufsicht zu übersenden sind.
Die Vorgaben gewährleisten, dass die Mitteilungen einheitlich erfolgen und den für die Aufsicht relevanten Inhalt vorweisen.
Die BaFin nimmt Stellungnahmen zu der Konsultation bis zum 13. Dezember 2024 entgegen.