BaFin-Konsultation 10/2024: Entwurf des Rundschreibens Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente)
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 28. November 2024 die Konsultation zu einem neuen Abwicklungsrundschreiben gestartet. Es soll die Abwicklungsfähigkeit von Instituten verbessern, die strukturelle Abwicklungsinstrumente verwenden.
Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Es gilt nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.
Der Entwurf erweitert die Vorgängerversion MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente. Dieses Rundschreiben enthält Anforderungen an die Operationalisierung von Abwicklungsinstrumenten, die eine Übertragung vorsehen. Die aktuelle Erweiterung betrifft vor allem Anforderungen an ein standardisiertes Datenmodell, das die Institute auf Anfrage bereitstellen müssen.Stellungnahmen zu der Konsultation nimmt die BaFin bis zum 9. Januar 2025 entgegen.