BaFin-Konsultation 13/2024: BaFin startet Konsultation zum Entwurf eines Rundschreibens zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II

Die BaFin aktualisiert ihre Verwaltungspraxis zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht für Solvency II-Versicherungsunternehmen. Dazu hat sie am 13. Dezember 2024 ein neues Rundschreiben zur Konsultation gestellt.

Das Rundschreiben fasst mehrere Auslegungsentscheidungen zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle – PPP) und bestimmte Regelungen aus dem Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo ) zusammen. Bei Letzteren handelt es sich um die Abschnitte zu den Risikomanagementleitlinien für das Anlagerisiko, zum Liquiditätsrisikomanagement und zum Aktiv-Passiv-Management. Teil des Rundschreibens ist zudem ein eigener Abschnitt zur Nachhaltigkeit beim PPP.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. Januar 2025 entgegen.