BaFin konsultiert Fit-and-Proper-Rundschreiben für Kreditinstitute
Die BaFin hat am 14. Mai 2025 den Entwurf eines „Rundschreiben zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ zur Konsultation gestellt. Hintergrund sind gesetzliche Anpassungen.
Das neue Fit and Proper (FAP) Rundschreiben ersetzt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem (Kapitalanlagegesetzbuch) KAGB sowie das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB. Es beschränkt sich auf den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und richtet sich an dessen Adressatenkreis.
Das neue Rundschreiben enthält Ausfüllhinweise und Hinweise zur Verwaltungspraxis der BaFin. Zudem berücksichtigt es Anforderungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 13. Juni 2025.