BaFin konsultiert zwei Rundschreiben zu Eigenmitteln und Rückstellungen von Versicherungsunternehmen

Die BaFin hat am 14. Januar 2025 zwei Rundscheiben-Entwürfe für die Versicherungsbranche zur Konsultation gestellt.

Das erste Rundschreiben (Entwurf eines Rundschreibens zur Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds)
zielt auf die Eigenmittel ab. Es greift die jüngsten Änderungen der Kapitalausstattungs-Verordnung und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung auf. Es folgt der Vorgängerversion 05/2021 (VA) und gilt für Geschäftsjahre ab 2025.

Das zweite Rundschreiben (Entwurf eines Rundschreibens mit Hinweisen zur Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung)
betrifft Rückstellungen. Es informiert die Versicherungen, wie sie der BaFin die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung berichten müssen. Es folgt der Vorgängerversion 01/2021 (VA) und gilt für Geschäftsjahre ab 2025.

Die BaFin stellt das nationale Berichtswesen in der Versicherungsaufsicht auf elektronische Einreichungen im XBRL-Format um. Für diese Umstellung ist es erforderlich, verschiedene Rechtsquellen und BaFin-Veröffentlichungen anzupassen. Die Konsultation läuft bis zum 3. Februar 2025.