BaFin Rundschreiben 02/2025 (A) "Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente)" veröffentlicht

Die BaFin hat am 12. Februar 2025 ein neues Abwicklungsrundschreiben veröffentlicht. Es soll die Abwicklungsfähigkeit von Instituten verbessern, für die die Anwendung struktureller Abwicklungsinstrumente geplant wird.

Das Rundschreiben MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente richtet sich an alle Institute und gruppenangehörigen Unternehmen, für die die BaFin als Abwicklungsbehörde zuständig ist. Es gilt nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Insolvenz vorsieht.
Bei dem Rundschreiben handelt es sich um die Erweiterung einer ersten Vorgängerversion. Das Rundschreiben enthält Anforderungen an die Operationalisierung von Abwicklungsinstrumenten, die eine Übertragung vorsehen. Hierzu gehören Abwicklungsinstrumente der Unternehmensveräußerung, der Übertragung auf ein Brückeninstitut und der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die Erweiterung betrifft vor allem Anforderungen an ein standardisiertes Datenmodell, das die Institute auf Anfrage bereitstellen müssen.