BaFin-Rundschreiben 05/2025 (VA): Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle – PPP) von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II
Die BaFin hat am 6. März 2025 das o.g. Rundschreiben für Solvency-II-Versicherer veröffentlicht.
Hintergrund für das neue PPP-Rundschreiben ist die geplante Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Solvency-II-Versicherern (MaGo für SII-VU), die bis Ende Februar öffentlich konsultiert wurden. Da sich die MaGo für SII-VU künftig auf die Kernthemen der Geschäftsorganisation fokussieren werden, hat die BaFin bestimmte Regelungen zum Risikomanagement in das neue PPP-Rundschreiben überführt.
Darüber hinaus schafft das Rundschreiben erstmals eine Verwaltungspraxis zur Nachhaltigkeit im Rahmen des PPP. Dem Thema ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Versicherer, die unter die Solvency-II-Richtlinie fallen, sind explizit dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des PPP zu berücksichtigen. Zudem müssen sie sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sich ihre Anlagestrategie und ihre Anlageentscheidungen langfristig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken könnten. Lesen Sie hierzu auch die zugehörige Pressemitteilung der BaFin.Die BaFin hat außerdem zu diesem Thema am 6. März 2025 den Fachartikel „PPP und Nachhaltigkeit: Neue Verwaltungspraxis der BaFin“ veröffentlicht.