BaFin startet Konsultation zu dem Entwurf ihres neuen Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten“ (WpI MaRisk)"
Die BaFin hat am 6. August 2025 den Entwurf ihres neuen Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten“ (WpI MaRisk) zur Konsultation gestellt. Das Rundschreiben soll einen flexiblen und praxisnahen Rahmen vorgeben, nach dem Wertpapierinstitute die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach dem Wertpapierinstitutsgesetz ausgestalten sollen.
Mit dem neuen Rundschreiben will die BaFin die Vorgaben des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) konkretisieren. Es richtet sich an Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute. Solche Institute mussten bisher die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten“ (MaRisk (BA)) anwenden, die das Kreditwesengesetz (KWG) konkretisieren. Da diese vor allem auf Kreditinstitute zugeschnitten sind, war es erforderlich geworden, Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute vollständig aus den MaRisk für Banken herauszulösen. Die WpI MaRisk sollen die Charakteristika von Wertpapierinstituten besser berücksichtigen.
Die BaFin macht mit den WpI MaRisk transparent, nach welchen Maßstäben sie beurteilt, ob Wertpapierinstitute die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ihre bisherigen Aufsichtspraktiken will die BaFin weiterführen, soweit es sinnvoll und rechtlich geboten ist. Daher hat sie die WpI MaRisk in Struktur und Inhalt an die MaRisk für Banken angelehnt.