BaFin startet Konsultation zu einer Allgemeinverfügung bezüglich der Rücknahme von Freistellungen von Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG)
Die BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, Birgit Rodolphe, beabsichtigt, Freistellungen von Vorschriften des GwG zurückzunehmen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) gibt sie mit der Veröffentlichung der geplanten Allgemeinverfügung am 6. Juni 2025 Gelegenheit, sich dazu bis zum 20. Juni 2025 zu äußern. Die Änderungen sollen zum 10. Juli 2027 wirksam werden.
Am gleichen Tag greifen die Vorschriften der neuen EU-Geldwäscheverordnung und ersetzen die entsprechenden Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Mit der Allgemeinverfügung bereitet die BaFin sich und die nach dem GwG verpflichteten Unternehmen bereits jetzt auf die neuen europäischen Vorschriften vor. Die künftigen EU-Vorschriften haben das Ziel, die Geldwäscheaufsicht und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in Europa weiter zu vereinheitlichen. Mit der Rücknahme der Freistellungen trägt die BaFin frühzeitig dazu bei.