BaFin verdeutlicht Erwartungshaltung zu PSD2-Kontozugangsschnittstellen
Am 15. Oktober 2024 hat die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zu PSD2-Kontozugangsschnittstellen veröffentlicht. Darin verdeutlicht sie, was sie von Zahlungsdienstleistern erwartet.
- zur Zeitspanne der zu veröffentlichenden Statistiken über die Verfügbarkeit und Leistung von Schnittstellen
- zum „Screen Scraping“ von Redirection-Seiten
- zu Meldungen von Problemen mit dedizierten Schnittstellen
Damit verdeutlicht die BaFin, wie Zahlungsdienstleister die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 hinsichtlich PSD2-Kontozugangsschnittstellen umsetzen sollten.
Für die ersten beiden Sachverhalte hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) einschlägige Q&As veröffentlicht, an denen sich die jeweilige Erwartungshaltung der BaFin orientiert. Mit PSD2-Kontozugangsschnittstellen stellen kontoführende Zahlungsdienstleister einen Zugang zu ihren online zugänglichen Zahlungskonten für Drittdienstleister bereit. Dazu gehören insbesondere Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister.