BaFin veröffentlicht Aufsichtsmitteilung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Risiken im Zusammenhang mit Umgehungsgeschäften

Umgehungsgeschäfte erhöhen das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung sensibilisiert die Finanzaufsicht BaFin die Verpflichteten und erläutert bekannte Umgehungsmodelle. Besonders im Fokus: Geschäfte mit Iran-Bezug.

Umgehungsgeschäfte im Finanzsektor sind Geschäfte oder Transaktionen, die bewusst darauf abzielen, gesetzliche, regulatorische oder vertragliche Vorgaben zu umgehen. Sie unterlaufen Transparenz und Kontrollen, indem sie tatsächliche wirtschaftliche oder länderspezifische Hintergründe verschleiern.
Dies hindert Verpflichtete regelmäßig daran, die erforderlichen Sorgfaltspflichten gemäß §§ 10 ff. Geldwäschegesetz (GwG) ordnungsgemäß zu erfüllen. Liegen Anhaltspunkte für Umgehungsgeschäfte vor, ist von einem höheren Risiko auszugehen. Entsprechend sind verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG anzuwenden, um die Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern.
Kann der Verpflichtete die allgemeinen oder verstärkten Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, bleiben beispielsweise Zweifel an der Kundenidentität, der Identität des oder der wirtschaftlich Berechtigten oder der Herkunft der Vermögenswerte, greift die Beendigungspflicht gemäß § 15 Absatz 9 GwG in Verbindung mit § 10 Absatz 9 GwG.Die BaFin-Aufsichtsmitteilung vom 27. März 2025 finden Sie unter diesem Link.