BaFin wendet EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung an

Die BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung in ihre Aufsichtspraxis. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hatte ihre Leitlinien zuvor angepasst.

Die Leitlinien konkretisieren Anforderungen zu Kreditverträgen aus Artikel 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Mortgage Credit Directive – MCD). Kreditgeber werden aufgefordert, Zahlungsschwierigkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung frühzeitig zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden sie ermutigt, durch Verhandlungslösungen Zwangsvollstreckungsverfahren zu vermeiden.
Die Leitlinien wurden von der EBA im Jahr 2015 veröffentlicht. In diesem Jahr hat die EBA sie geändert.
In Deutschland wurde Artikel 28 Absatz 1 MCD durch § 18a Absatz 8b KWG umgesetzt. Die Leitlinien konkretisieren diese Norm.Diese Informationen wurden wortgleich der BaFin-Meldung vom 21. Oktober 2024 entnommen.