Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) im BGBl. veröffentlicht
Im Bundesgesetzblatt vom 30. März 2026 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)“ verkündet worden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Artikel 2, 5, 9, 12, 15 und 27 des Gesetzes gem. Artikel 29 am 1. April 2026 in Kraft treten. Sie finden das BRUBEG unter diesem Link.