Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten

Im EU-Amtsblatt vom 8. November 2024 wurde die „Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (dritte Bekanntmachung der Kommission)“ veröffentlicht.

Während sich die früheren Bekanntmachungen und Arbeitsunterlagen der Kommission hauptsächlich auf Nicht-Finanzunternehmen konzentrierten, besteht der Zweck der vorliegenden Bekanntmachung darin, Finanzunternehmen weitere Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung an die Hand zu geben, und zwar in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Meldung ihrer KPI im Rahmen des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten. Solche häufig gestellten Fragen stammen von Interessenträgern, die den Berichtspflichten unterliegen, von der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen sowie von nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden. Mit der vorliegenden Bekanntmachung will die Kommission den Interessenträgern die kosteneffiziente Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und die Nutzbarkeit und Vergleichbarkeit der gemeldeten Informationen gewährleisten, damit die nachhaltige Finanzierung ausgebaut wird. Die Kommission kann diese FAQ bei Bedarf aktualisieren.