Bundeskabinett beschließt Entwurf eines zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) beschlossen.

Ziel des Gesetzentwurfs für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern.
Die Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch schaffen einen rechtssicheren Rahmen, wodurch Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich, unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten, sowie die Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichenEU-Rechtsakten wie demEU-Listing Actund der Verordnung über Echtzeitzahlungen.

Das Gesetz wird u.a. das HGB, das WpHG, die Wertpapierhandelsanzeigeverordnung, die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens-und Organisationsverordnung, die Wertpapierdienstleistung-Prüfungsverordnung, das Wertpapierprospektgesetz, das Aktiengesetz, das Gesetz über elektronische Wertpapiere, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, die Wirtschaftsprüferordnung das Kreditwesengesetz, die Großkredit- und Millionenkreditverordnung, das Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz, das Zahlungdiensteaufsichtsgesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Prüfungsberichtsverordnung.

Weitere Informationen sowie den Regierungsentwurf finden Sie unter diesem Link.