Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 den Gesetzentwurf zur Begrenzung von Risiken bei Investmentfonds, kurz: Fondsrisikobegrenzungsgesetz, beschlossen.

Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts. Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um. Unter diesem Link finden Sie den beschlossenen Regierungsentwurf. Die dazugehörige Pressemitteilung ist hier abrufbar.