Cyberresilienz-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 20. November 2024 ist die „Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Cyberresilienz-Verordnung)“ veröffentlicht worden.

Die Verordnung über Cyberresilienz soll verbindliche Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen einführen, die während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts einzuhalten sind. Sie richtet sich ganz allgemein an Wirtschaftsakteur:innen, dh Hersteller:innen, Bevollmächtigte von Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Produkten mit digitalen Elementen.
Gleichzeitig wird mit dieser Verordnung die Einhaltung der Verpflichtungen zur Sicherheit der Lieferkette durch Einrichtungen erleichtert, die in den Anwendungsbereich von DORA und die NIS-2-Richtlinie fallen und Produkte mit digitalen Elementen verwenden.