Del. VO zur Änderung der Del. VO (EU) 2015/35 i.H.a. versicherungstechnische Rückstellungen, langfristige Garantien, Eigenmittel, etc. im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 18. Februar 2026 ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2026/269 der Kommission vom 29. Oktober 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 im Hinblick auf versicherungstechnische Rückstellungen, langfristige Garantien, Eigenmittel, das Aktienrisiko, das Spread-Risiko bei Verbriefungspositionen, andere Kapitalanforderungen nach der Standardformel, die Meldung und Offenlegung, die Verhältnismäßigkeit und die Solvabilität der Gruppe“ veröffentlicht worden. 

Mit den Änderungen werden die umfangreichen Änderungen, die durch die Richtlinie (EU) 2025/2 an Solvency II vorgenommen wurden, auch in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 ergänzt.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 30. Januar 2027.