DORA kommt: Änderungen bei den aufsichtlichen Anforderungen an die IT

Die aufsichtlichen Anforderungen an die IT werden im Wesentlichen von der EU-Verordnung DORA abgedeckt. Sie wird vom 17. Januar 2025 an angewendet. Um Doppelregulierung zu vermeiden, hebt die Finanzaufsicht BaFin ihre Rundschreiben auf.

Dies betrifft die Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (KAIT), die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) und die Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT). Diese Rundschreiben hebt die BaFin mit Ablauf des 16. Januar 2025 auf. Sie sind vom 17. Januar 2025 an in dieser Übersicht zu finden. Dei Aufhebung der BAIT erfolgt schrittweise. Lesen Sie mehr dazu in der BaFin-Meldung vom 10. Januar 2025 unter diesem Link