DVO zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Verordnung über Märkte für Kryptowerte im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Im EU-Amtsblatt vom 28. November 2024 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2024/2902 der Kommission vom 20. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Meldungen im Zusammenhang mit vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, die auf eine Währung lauten, die keine amtliche Währung eines Mitgliedstaats ist“ veröffentlicht worden.
Die DVO legt u.a. die Meldestichtag, die Einreichungstermine, die Datenformate und die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten durch die Emittenten für die erforderlichen Meldungen fest. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.