DVO zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf die Informationen zur Erstellung von Abwicklungsplänen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gemäß Abwicklungsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Im EU-Amtsblatt vom 10. Dezember 2025 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2025/2303 der Kommission vom 14. November 2025 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Verfahren, Standardformulare und Meldebögen für die Bereitstellung von Informationen für die Erstellung von Abwicklungsplänen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen gemäß der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 der Kommission.
Die Durchführungsverordnung, die die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 aufhebt und ersetzt, bezieht sich vorwiegend auf die Berichterstattung über die Gruppenabwicklung (Abwicklungsgruppen).