EBA aktualisiert den Rahmen für die aufsichtliche Berichterstattung nach CRR 3 / CRD 6

Die EBA hat am 9. Juli 2024 ihren finalen Bericht zu den technischen Durchführungsstandards (ITS) zu den aufsichtlichen Meldeanforderungen veröffentlicht, mit denen die Änderungen umgesetzt werden, die erforderlich sind, um den aufsichtlichen Melderahmen relevant und aussagekräftig zu halten und ihn an die CRR 3 anzupassen, mit der die jüngsten Basel III-Reformen umgesetzt werden.

Diese ITS aktualisieren den aufsichtlichen Melderahmen der EBA, indem sie neue oder geänderte CRR3-Anforderungen für die Output-Untergrenze, das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das CVA-Risiko, die Verschuldungsquote und die Übergangsbehandlung von Risikopositionen gegenüber Krypto-Assets enthalten. In Bezug auf das operationelle Risiko enthalten diese ITS einige Mindestanforderungen an die Berichterstattung auf der Grundlage der im Februar 2024 eingeleiteten Konsultation, während die umfassenderen Berichtsanforderungen zu diesem Thema bis Ende dieses Jahres zusammen mit dem neuen Rahmen für den Geschäftsindikator für das operationelle Risiko, der parallel dazu konsultiert wurde, fertiggestellt werden.
Zur Erleichterung der Aufbereitung und Nutzung von Säule-3-Daten veröffentlicht die EBA auch:
  • ein aktualisiertes Mapping-Tool zwischen den am 21. Juni 2024 veröffentlichten überarbeiteten Offenlegungsvorlagen und den Meldevorlagen;
  • eine Zusammenfassung aller Offenlegungsanforderungen der Säule 3 und ihrer jeweiligen Häufigkeit.
Sämtliche weiterführende Informationen finden Sie auf dieser EBA-Website