EBA bestätigt Verlängerung der Übergangsregelungen zur Anwendung des Marktrisikorahmens (FRTB) bis 2027

Die EBA hat am 8. August 2025 eine Erklärung veröffentlicht, in der sie ihre Reaktion auf den neuen delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Verschiebung des Marktrisikorahmens (FRTB) in der EU bestätigt.

Nach der Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts durch die Europäische Kommission, mit dem die Anwendung des überarbeiteten Marktrisikorahmens in der EU, der so genannten grundlegenden Überarbeitung des Handelsbuchs (FRTB), verschoben wird, hat die EBA in einer Erklärung bestätigt, dass ihr am 12. August 2024 veröffentlichtes Schreiben („No-Action-Letter“) seine volle Gültigkeit behält und auch im Rahmen eines zweiten delegierten Rechtsakts anzuwenden ist. Darüber hinaus bleiben die Erwägungen der EBA zu spezifischen Fragen, die sich aus dem Aufschub der FRTB ergeben, auch während des verlängerten Aufschubzeitraums gültig und anwendbar.