EBA hebt Leitlinien zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle im Rahmen der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie auf
Die EBA hat am 17. Januar 2025 ihre Leitlinien für die Meldung von schwerwiegenden Vorfällen im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) aufgehoben, da ab dem 17. Januar 2025 die harmonisierte Meldung von Vorfällen im Rahmen von DORA gilt.
Die Aufhebung der Leitlinien zielt darauf ab, die Meldung größerer Vorfälle durch Zahlungsdienstleister (PSP) zu vereinfachen und dem Markt Rechtssicherheit zu geben.
Mit DORA werden harmonisierte Meldepflichten für Vorfälle eingeführt, die für Finanzunternehmen in den Bereichen Banken, Wertpapiere/Märkte, Versicherungen und Renten gelten. Dies schließt die meisten Zahlungsdienstleister ein, nämlich Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Anbieter von Kontoinformationsdiensten. DORA hebt auch die Meldepflichten für Vorfälle gemäß PSD2 für diese PSPs auf.