EBA-Konsultation zu neuen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die EBA hat am 6. März 2025 eine Konsultation zu vier Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) gestartet, die Teil der Antwort der EBA auf den entsprechenden Call for Advice der Europäischen Kommission sein werden.
Die vorgeschlagenen RTS konzentrieren sich auf die folgenden Aspekte, zu denen die EBA ihre Unterstützung anbietet:
- die Art und Weise, wie die neue EU-Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) entscheiden wird, welche Institute der direkten Aufsicht unterstellt werden
- die Bestimmung des mit jedem Institut verbundenen ML/TF-Risikos
- den Umfang und die Qualität der Informationen, die die Institute im Rahmen der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach der neuen AML/CFT-Regelung einholen müssen
- die Indikatoren und Kriterien, die bei der Festsetzung der Höhe von Geldstrafen oder der Ergreifung von Verwaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind, einschließlich der Entwicklung einer Methodik für die Verhängung von Zwangsgeldern
Die Konsultation läuft bis zum 6. Juni 2025.