EBA startet Konsultation zu RTS mit Kriterien für die Benennung einer zentralen Kontaktstelle für Krypto-Anbieter zur Einhaltung der AML-Verpflichtungen
Die EBA hat am 4. Dezember 2024 eine öffentliche Konsultation zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) gestartet, in denen die Kriterien festgelegt werden, nach denen Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen (CASP) eine zentrale Kontaktstelle benennen sollten, um die Einhaltung der lokalen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) des Aufnahmemitgliedstaats sicherzustellen.
Um dem entgegenzuwirken, werden in dem RTS-Entwurf die Kriterien zur Bestimmung der Umstände, unter denen die Ernennung einer zentralen Kontaktstelle angemessen ist, sowie die Funktionen dieser zentralen Kontaktstellen festgelegt.Die Konsultation läuft bis zum 4. Februar 2024.