EBA startet Konsultation zur Änderung der delegierten Verordnung über Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im Rahmen der CRR

Die EBA hat am 9. Juli 2025 eine Konsultation zur Änderung der delegierten Verordnung der EU über Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gestartet.
Die wichtigste vorgeschlagene Änderung ist die Verkürzung des Zeitrahmens für die Bearbeitung von Anträgen auf Herabsetzung der Eigenmittel und der zulässigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Eigenkapitalverordnung (CRR), mit dem Ziel, die Verfahren zu vereinfachen. Die Konsultation läuft bis zum 9. Oktober 2025.