EBA und die ESMA starten gemeinsame Konsultation zum überarbeiteten Rahmen für die Eignungsprüfung von Banken und Wertpapierfirmen
Die EBA und die ESMA haben am 25. Februar 2026 eine Konsultation zu den überarbeiteten gemeinsamen Leitlinien für die Eignungsprüfung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gestartet.
Parallel dazu konsultiert die EBA einen Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS), in denen die Unterlagen und Informationen festgelegt sind, die große Institute den zuständigen Behörden vorlegen müssen. Zusammen bilden diese Elemente das Eignungspaket, das darauf abzielt, die Eignungsprüfungen zu harmonisieren und die aufsichtliche Konvergenz in der gesamten EU zu fördern.
Der Entwurf der überarbeiteten gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA enthält neue Anforderungen, die durch die überarbeitete Eigenkapitalrichtlinie (CRD) für große Institute eingeführt wurden. Diese Aktualisierungen betreffen unter anderem die Verwendung von Ex-ante-Anträgen in Fällen, in denen die zuständigen Behörden Ex-post-Bewertungen durchführen, sowie obligatorische Eignungsprüfungen durch die zuständigen Behörden für Schlüsselpositionen wie Leiter von Kontrollfunktionen und Finanzvorstände. Die Leitlinien präzisieren auch die neuen CRD-Anforderungen für Zweigniederlassungen in Drittländern. Darüber hinaus stärken sie die Verbindung zum Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-CFT), indem sie Leitlinien für die Ermittlung begründeter Verdachtsmomente für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiken (ML/TF) enthalten.
Der Entwurf der technischen Regulierungsstandards der EBA legt fest, welche Unterlagen und Informationen die Institute den zuständigen Behörden im Rahmen der Eignungsprüfung vorlegen müssen. Sie harmonisieren den Mindestinhalt des Eignungsfragebogens, des Lebenslaufs und der internen Eignungsprüfung und stellen sicher, dass die eingereichten Unterlagen EU-weit einheitlich, vollständig und vergleichbar sind. Darüber hinaus enthält das überarbeitete Paket gezielte Vereinfachungs- und Straffungsmaßnahmen, die darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Instituten und Aufsichtsbehörden mehr Flexibilität und Klarheit zu bieten.