EBA und ESMA veröffentlichen ihre technischen Empfehlungen zur Überarbeitung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Wertpapierfirmen

Die EBA und die ESMA haben als Reaktion auf den Call for Advice der EU-Kommission zur Abgabe von Stellungnahmen zur Verordnung über Wertpapierfirmen (Investment Firms Regulation – IFR) und zur Richtlinie über Wertpapierfirmen (Investment Firms Directive – IFD) am 15. Oktober 2025 ihre technischen Empfehlungen veröffentlicht.

Die Empfehlungen zielen darauf ab:
  • die Verhältnismäßigkeit und die Funktionsweise des aufsichtsrechtlichen Rahmens zu verbessern;
  • die Fähigkeit des Rahmens zu verbessern, zu gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Wertpapierfirmen sowie zwischen Wertpapierfirmen und Finanzinstituten, die ähnliche Tätigkeiten ausüben, beizutragen.
Der gemeinsame Bericht hebt die Bereiche hervor, in denen eine stärkere oder geringere Angleichung an den Bankenrahmen von Vorteil wäre. Er zeigt auch die Notwendigkeit auf, die Definitionen, die Berechnungsmethoden und die Überwachung der Schwellenwerte für Wertpapierfirmen zu verbessern und betont gleichzeitig die Bedeutung einer Harmonisierung des Berechnungsumfangs, um eine einheitliche Anwendung des Rahmens zu gewährleisten.

Darüber hinaus befasst sich der Bericht mit einer breiteren Palette von Themen, darunter die Angemessenheit der Eigenmittelanforderungen, die Auswirkungen des Bankenpakets, die aufsichtsrechtliche Konsolidierung von Wertpapierfirmengruppen und Aspekte im Zusammenhang mit der Vergütung. Außerdem werden die Wechselwirkungen zwischen dem IFR/IFD-Rahmen und anderen Verordnungen betrachtet, insbesondere der Verordnung über den Markt für Kryptoanlagen (MiCA), den Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und den Richtlinien über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM).Den Technical Advice finden Sie hier.