EBA und ESMA veröffentlichen ihre technischen Empfehlungen zur Überarbeitung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Wertpapierfirmen
Die EBA und die ESMA haben als Reaktion auf den Call for Advice der EU-Kommission zur Abgabe von Stellungnahmen zur Verordnung über Wertpapierfirmen (Investment Firms Regulation – IFR) und zur Richtlinie über Wertpapierfirmen (Investment Firms Directive – IFD) am 15. Oktober 2025 ihre technischen Empfehlungen veröffentlicht.
- die Verhältnismäßigkeit und die Funktionsweise des aufsichtsrechtlichen Rahmens zu verbessern;
- die Fähigkeit des Rahmens zu verbessern, zu gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Wertpapierfirmen sowie zwischen Wertpapierfirmen und Finanzinstituten, die ähnliche Tätigkeiten ausüben, beizutragen.
Darüber hinaus befasst sich der Bericht mit einer breiteren Palette von Themen, darunter die Angemessenheit der Eigenmittelanforderungen, die Auswirkungen des Bankenpakets, die aufsichtsrechtliche Konsolidierung von Wertpapierfirmengruppen und Aspekte im Zusammenhang mit der Vergütung. Außerdem werden die Wechselwirkungen zwischen dem IFR/IFD-Rahmen und anderen Verordnungen betrachtet, insbesondere der Verordnung über den Markt für Kryptoanlagen (MiCA), den Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und den Richtlinien über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM).Den Technical Advice finden Sie hier.