EBA veröffentlicht Beschluss zur Regelung der Verfahrensaspekte im Zusammenhang mit der Bewertung der Signifikanz von Asset-Referenz-Token (ARTs) und E-Geld-Token (EMTs)

Die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) legt eine neue Aufsichtsregelung für ART- und EMT-Emittenten fest, die Signifikanzbewertungen und Neubewertungen von ART und EMT durch die EBA, die Übertragung von Aufsichtsaufgaben von den zuständigen nationalen Behörden auf die EBA und die Einrichtung von Aufsichtskollegien für s-ARTs und s-EMTs umfasst.
Die EBA hat hierzu am 22. Oktober 2024 einen Beschluss veröffentlicht, der die Verfahrensaspekte im Zusammenhang mit der Bewertung der Signifikanz von Asset-Referenz-Token (ARTs) und E-Geld-Token (EMTs) sowie die Übertragung von Aufsichtsbefugnissen, einschließlich der Einrichtung von Aufsichtskollegien für signifikante ARTs (s-ARTs) und signifikante EMTs (s-EMTs), regelt. Weiterführende Informationen sowie den Link zu dem Beschluss finden Sie hier