EBA veröffentlicht finale Entwürfe für RTS zu den Bedingungen für die Bestimmung, ob ein Instrument, das ein Restrisiko birgt, als Absicherung fungiert
Die EBA hat am 17. Dezember 2024 ihre finalen Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) zu den Bedingungen veröffentlicht, unter denen bestimmt wird, ob ein Instrument, das ein Restrisiko birgt, als Absicherung fungiert. Diese RTS sind Teil der Phase 1 des EBA-Fahrplans zur Umsetzung des EU-Bankenpakets im Bereich des Marktrisikos.
Eine der Säulen des Standardansatzes/der sensitivitätsbasierten Methode (SA/SbM) im Rahmen der neuen grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) ist der Restrisikoaufschlag (RRAO). Das EU-Bankenpaket führt eine Bestimmung in den RRAO-Rahmen ein, die die Befreiung von der RRAO-Gebühr für Instrumente mit Restrisiken ermöglicht, die ihrerseits zur Absicherung von Instrumenten mit Restrisiken verwendet werden. In diesen RTS wird festgelegt, wann ein Instrument für die Zwecke der Befreiung als Sicherungsgeschäft gilt und wann nicht.
Die RTS-Entwürfe zum FRTB wurden gemäß Art. 325 lit. u Abs. 6 CRR in der durch die CRR III geänderten Fassung ausgearbeitet, der die EBA beauftragt, Kriterien für die Ermittlung von Positionen mit Restrisiko festzulegen, die als Absicherung dienen. Weiterführende Informationen und den Link zu den RTS finden Sie hier.