EBA veröffentlicht finale Leitlinien für den Erwerb, die Entwicklung und den Bau von Immobilien im Rahmen des Standardansatzes für das Kreditrisiko nach der CRR
Die EBA hat am 1. Juli 2025 ihre finalen Leitlinien für die Behandlung von Risikopositionen aus dem Erwerb, der Erschließung und dem Bau von Wohnimmobilien im Rahmen der CRR veröffentlicht.
Die Leitlinien legen die Bedingungen fest, unter denen Institute ein Risikogewicht von 100 % anstelle von 150 % auf ADC-Forderungen anwenden können, die definierte kreditrisikomindernde Anforderungen erfüllen. Diese Leitlinien sind Teil der ersten Phase des Fahrplans der EBA zur Umsetzung des EU-Bankenpakets zum Kreditrisiko. Die Leitlinien folgen auf eine öffentliche Konsultation, die im Mai 2024 eingeleitet wurde, und berücksichtigen das Feedback der Interessengruppen sowie die Daten, die im Rahmen der entsprechenden quantitativen Auswirkungsstudie (QIS) 2024 gesammelt wurden. Weiterführende Informationen finden Sie an dieser Stelle.