EBA veröffentlicht Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers und Krypto-Vermögenswerten (sog. "travel rule")

Die EBA hat am 4. Juli 2024 neue Leitlinien zur sogenannten „travel rule“ veröffentlicht, d. h. zu den Informationen, die bei Überweisungen von Geldern und bestimmten Krypto-Vermögenswerten übermittelt werden sollten. Diese Regel wird dazu beitragen, den Missbrauch solcher Überweisungen für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

In den Leitlinien wird festgelegt, welche Angaben bei einem Geldtransfer oder einem Transfer von Krypto-Vermögenswerten gemacht werden müssen. Außerdem werden die Schritte aufgeführt, die Zahlungsdienstleister (PSPs), zwischengeschaltete PSPs (IPSPs), Anbieter von Krypto-Vermögenswerten (CASPs) und zwischengeschaltete CASPs (ICASPs) unternehmen sollten, um fehlende oder unvollständige Angaben zu erkennen, und was sie tun sollten, wenn bei einem Geldtransfer oder einem Transfer von Krypto-Vermögenswerten die erforderlichen Angaben fehlen.
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